Online Updates sind echt ein segen...
https://www.bazonline.ch/basel/stadt/po ... y/15379137
Die acht Empfehlungen des Datenschützers
Der Datenschutzbeauftragte hat mehrere Empfehlungen zusammengestellt:
- Die automatische Übermittlung von Bilddaten bei sicherheitsrelevanten Vorfällen ist zu deaktivieren.
- Wollen Polizisten die Dashcam in einem Alarmpikettfahrzeug aktivieren, so müssen sie dieses Vorhaben zuerst dem Datenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle vorlegen.
- Bei Aktualisierungen der Firmware ist sicherzustellen, dass die Funktionen der Dashcam den Vorgaben der Kantonspolizei noch entsprechen.
- Die Nutzung der Synchronisierungsfunktionen mit Daten aus Mobiltelefonen der Fahrzeuginsasse muss geregelt werden.
- Für Daten, die durch Sensoren erhoben werden und die sich auf Mitarbeiter der Polizei beziehen, braucht es neue personalrechtliche Grundlagen.
- Erhobene Daten dürfen nur dann bearbeitet werden, wenn dies gerechtfertigt und verhältnismässig ist.
- Die Erfassung und Übermittlung von Strassenabschnittsdaten soll nicht aktiviert werden.
- Wesentliche Änderungen der Hardware- und Software sind erneut dem Datenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle vorzulegen.
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