Grundsätzlich denke ich, dass die der LSV zugrunde liegende EU-Verordnung wirklich dazu dienen sollte, die Ladeinfrastruktur zu standardisieren und sicherzustellen, dass in Zukunft mit einem einheitlichen Standard geladen werden kann.
Die Umsetzung der Verordnung in der LSV ist aber furchtbar schlecht durchdacht und behindert nicht nur den Ausbau der Tesla Supercharger, sondern verfehlt auch völlig ihren Zweck, das Laden barrierefrei und einfach zu machen.
Man muss sich nur mal anhand der Tank & Rast - Situation anschauen, was momentan als LSV-konform durchgeht: Säulen die Tage- und wochenlang überhaupt nicht funktionieren, App-basierte Bezahllösungen, die man sich umständlicher kaum vorstellen kann, die eine online-Verbindung auf Kosten des Nutzers und ein Smartphone voraussetzen, Zerstückelung eines eigentlich als Verbund gedachten Netzes von Ladestationen, bei denen man 4 unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen zum laden braucht, obwohl überall Tank & Rast draufsteht. Die haben es sogar geschafft, Ladesäulen, die vom gleichen Hersteller und baugleich sind, mit völlig unterschiedlichen Bedienprinzipien auszustatten... Und das alles ist LSV-konform.
Und ausgerechnet das einzige globale, zuverlässige und lückenlose Schnellladenetz der Welt verstößt dann gegen die Verordnung.
Da kann doch etwas nicht stimmen ?!
Meiner Meinung nach hätte eine wirklich zielführende Verordnung folgende Punkte enthalten müssen:
- Definition einer "öffentlichen Schnellladestation" (ÖS):
- Mindestens 2 unabhängige CCS-Ladepunkte (egal welche anderen sonst noch da sind)
- mindestens 50 kW Ladeleistung pro CCS-Ladepunkt
- Verfügbarkeit rund um die Uhr, das ganze Jahr, mindestens 99,5% garantiert,
- Bezahlmöglichkeit mit generellem, EU-weit geförderten und anwendbaren Roamingvertrag über V2G-Kommunikation, ohne dass an der Säule oder in einer App irgendetwas bedient werden muss. Auto einstecken und fertig. Ad-Hoc-Zahlung per Akzeptanz gängiger Kredit- und Maestro-Karten direkt an der Säule.
- Einführung eines Labels oder bestimmten Kennzeichens oder Zertifikats für Ladesäulen, die diesen Kriterien entsprechen.
- Alles andere darf zwar gebaut und betrieben werden, wird aber nicht gefördert, darf das Label nicht führen und taucht nicht in öffentlichen Verzeichnissen als Schnellladestation auf.
- Garantie einer Flächendeckung: x ÖS pro y Autobahnkilometer oder Quadratkilometer oder Einwohnerzahl.
Interessanterweise, um beim Tank & Rast-Beispiel zu bleiben, erfüllen die Tank & Rast Ladestationen in Baden-Württemberg, die von EnBW betrieben werden, alle diese Kriterien (bis auf das Label und aktuell noch die fahrzeuggebundene Bezahlung). Die anderen Anbieter sollten sich das als Vorbild nehmen. Stattdessen wird von E.On und Innogy hier gepfuscht wo es nur geht, es soll halt nichts kosten... Aber wie gesagt, alles LSV-konform! Wo bleibt die Beschwerde gegen diesen Zustand?