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Blafasel über irgendwas

294 Beiträge - Seite 27 von 30

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

kub0815
28.03.2018 10:05
geko hat geschrieben:
kub0815 hat geschrieben:So könnte man ja meinen das es bereits Gültig ist.
Nein, weil diese Fassung im Bundesgesetzblatt nicht veröffentlicht wurde. Es gibt von vielen Gesetzen zig Entwürfe/Fassungen online abrufbar.
Genau deshalb sollte man das auch IN das Dokument rein schreiben das es Beschlussvorschlag ist....
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

michael060392
28.03.2018 10:05
Ganz ehrlich: ich bin großer Tesla-Fan und es ist für Tesla bitter, dass es diese LSV gibt. Aber man muss bei diesen Gesetzen doch auch mal darüber nachdenken, welche Intention der Gesetzgeber damit hatte. Ich lese die LSV so, dass damit Ladenetzwerke oder teile des gesamt-deutschen Ladenetzwerks gemeint sind, wozu Tesla's Supercharger NETZWERK zweifelsfrei gehört.

Es ist schwer, das juristisch einwandfrei und perfekt zu definieren. Was ist denn ein bzw. das Ladenetzwerk?

Sind das die Säulen, die aufgestellt wurden, damit Fahrer von Elektroautos diese generell nutzen können? Ja, oder? Zählen dazu auch Säulen, die von einem Autohersteller aufgestellt werden, damit dessen Kunden damit laden können? Ich würde sagen: Ja, das ist eindeutig ein Ladenetzwerk. Wird es das weniger, wenn man Schranken oder sonst etwas davor stellt? Nein, es bleibt ein Ladenetzwerk.

Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass Ladenetzwerke - egal von wem und für wen sie errichtet wurden - von ALLEN Fahrern von Elektroautos benutzt werden können, mit zwei genormten Steckern: Typ-2 und CCS. Das kann man drehen und wenden, wie man will. Am Ende des Tages bleibt es dabei. Und wenn man das noch konkretisieren muss, um Lücken zu schließen, ist das aus meiner Sicht legitim.

Und Tesla wird über kurz oder lang nicht drum herum kommen, diese Vorgaben auch zu erfüllen.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

BrabusBB
28.03.2018 10:15
geko hat geschrieben:Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland ist aber bekannt? ... Im Bundestag und -rat wurde diese Fassung jedenfalls nicht behandelt.
Nochmal: Es ist eine Verordnung, kein Gesetz. Erlassen wurde sie vom BMWi. Der Bundesrat hat zugestimmt. Der Bundestag ist hier außen vor.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

geko
28.03.2018 10:16
Brabus, da hast du Recht. Aber der oben genannte, fett gesetzte, Absatz ist nicht Teil der Verordnung und wurde im Bundesrat nicht behandelt.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

BrabusBB
28.03.2018 10:33
@geko: Einverstanden.

@michael060392: Der Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Lades%C3%A4ulenverordnung beschreibt das gar nicht schlecht (ob vollumfänglich, kann ich nicht beurteilen).

Dort sind auch die Kritikpunkte an der LSV ziemlich ausführlich dargestellt.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

150kW
28.03.2018 12:27
michael060392 hat geschrieben:Sind das die Säulen, die aufgestellt wurden, damit Fahrer von Elektroautos diese generell nutzen können? Ja, oder? Zählen dazu auch Säulen, die von einem Autohersteller aufgestellt werden, damit dessen Kunden damit laden können? Ich würde sagen: Ja, das ist eindeutig ein Ladenetzwerk. Wird es das weniger, wenn man Schranken oder sonst etwas davor stellt? Nein, es bleibt ein Ladenetzwerk.
Vollkommen richtig.

Den einzigen Ausweg den ich für Tesla sehe ist das Musk automatisch jeden Käufer eines Tesla adoptiert. Dann sind die SC nur private Ladestationen für die Familie

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

BrabusBB
28.03.2018 16:16
Netter Vorschlag.

Aber ich halte es nach wie vor für möglich, dass bei einer Betriebsuntersagung und einer Gegenklage Teile der LSV nachgebessert werden müssen.
Smart 451 ED Brabus Cabrio seit 28.07.2017 (ca. 12.000km/a)
(ex Audi A3 1.8 TFSI LPG) Passat Variant CNG + Porsche 968 - warte auf (ID, e-tron,) Taycan als Leasingrückläufer

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

fabbec
28.03.2018 17:02
Ich finde die EU geht nicht weit genug!

Ab Datum X dürfen nur noch Fzg neu zugelassen werden mit CCS für DC und Typ2 für AC!
Ab dem Datum dürfen nur noch Säulen mit CCS oder typ2 aufgebaut werden!

Das Stecker Chaos muss aufhören!

Und zB Tesla und Nissan wäre gezwungen zu reagieren!
Bestes Beispiel ist Japan und China

Das wäre Verbraucherfreundlich und Neulinge hätten es einfacher!
mit eAuto rund um die Welt https://www.nomiev.com/80edays/blog/ oder fb /NoMiEVmobility/

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

kub0815
28.03.2018 17:25
fabbec hat geschrieben: Ab Datum X dürfen nur noch Fzg neu zugelassen werden mit CCS für DC und Typ2 für AC!
Ab dem Datum dürfen nur noch Säulen mit CCS oder typ2 aufgebaut werden!
Dann aber bitte auch 3P Lader mit vorschreiben!
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Anonymous
28.03.2018 17:27
Wenn dann gleich richtig.
Also nur noch Tesla zulassen. Die können alles und kommen weit genug.

Wozu die ganzen anderen Autos noch überhaupt?
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