ChristianW hat geschrieben:(Ladesäulenverordnung-LSV) ...
... § 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ...
... 9.
ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen
Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt
gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen
Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle
Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind,
anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu
verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich
zugänglich außer Betracht ...
Quelle:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=3
Weiß jemand ob das die letztgültige Fassung ist?
Diese ungültigen Maßnahmen sind für mich Schilder, Schranken, hohe kWh-Preise für Nicht-Teslas, usw.
Tesla windet sich im Moment noch. Ich denke jedoch da wird bald ein Deckel drauf gemacht.
Das ist auf jeden Fall eine andere Fassung, als die die ich bisher kannte. Der fett gedruckte Passus ist wohl neu und zeigt einmal mehr, dass es sich um eine "Lex Tesla" handelt, die in erster Linie Tesla dazu zwingen soll, seine Supercharger als öffentlich zugänglich zu betrachten und damit die Vorgaben der LSV zu erfüllen.
Das ist so armselig - Kaum hat Tesla Schilder aufgestellt oder Schranken installiert, wird schnell nochmal ein Passus geändert, der genau das wieder aushebeln soll. Da fehlt sogar die Phantasie, sich vorzustellen, wie man die Vorschriften umgehen könnte.
Obwohl - es könnte auch sein, dass dieser Hinweis auf "Maßnahmen, ... anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren" nur auf Eigenschaften der Ladesäule selbst bezogen sind. Damit müssten dann aber auch viele andere Ladepunkte nachgerüstet werden.
Und was bedeutet überhaupt "anderen Fahrern" in diesem Zusammenhang? Das ist völlig kontextfrei. Fahrer von Fahrzeugen "anderer| Hersteller? Anders als wer? .... Ziemlich konfus das alles... Vor Gericht hätte das jedenfalls sicher keinen Bestand.