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Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

29 Beiträge - Seite 3 von 3

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

zoppotrump
30.05.2018 20:30
Solarmobil Verein hat geschrieben:Hm, was, wenn die Infrastruktur (in dem Fall der Stellplatz an der Ladesäule) das Fahrzeug des Arbeitnehmers beschädigt?
Jezt ist das schon ein Serienfahrzeug und nichts ist tiefergelegt oder sowas.
Das Bild dürfte für sich sprechen.
IMG_20180529_121504_570.jpg
Kannst Du mal messen, wie die Bodenfreiheit an der Stelle am Auto ist? In Deutschland sollten es eigentlich mindestens 11cm sein!
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Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

Anonymous
01.06.2018 13:18
Wenn das Auto gerade steht:
Die Unterkante der Gummlippe ist ca. 7cm über der Fahrbahn, die Gummilippe selbst ist ca. 6cm hoch. Dann kommt das Hartplastik der Schürze.

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

iOnier
01.06.2018 13:39
Also 13-11=2 cm für den Biegeradius der Gummilippe. Könnte passen, wenn sie weich genug ist
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

Anonymous
01.06.2018 13:55
Ja, die Lippe schnappt da schon drüber.
Das Hauptproblem bei diesen Pfosten ist, daß man eben sehr darauf aufpassen muß, beim Ein- und Ausfahren nicht mit den Vorderreifen über das Scharnier zu fahren. Das nimmt einem der Reifen doch eher übel ...

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

zoppotrump
01.06.2018 14:10
Solarmobil Verein hat geschrieben:Wenn das Auto gerade steht:
Die Unterkante der Gummlippe ist ca. 7cm über der Fahrbahn, die Gummilippe selbst ist ca. 6cm hoch. Dann kommt das Hartplastik der Schürze.
Die 7cm über der Fahrbahn sollten dem TÜV eigentlich zu niedrig sein, denn der redet von 11cm ohne Berührung eines Hindernisses. Das wäre ja nicht gegeben.
Merkwürdig, dass Opel solch ein Auto auf die Straße schickt.
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Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

iOnier
01.06.2018 14:23
Kommt halt drauf an, was nach den Bestimmungen für die Bodenfreiheit gerechnet wird. Einen Spritzschutz-Gummilappen hinter den Rädern wird man ja auch nicht mitrechnen können.
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

zoppotrump
01.06.2018 14:29
iOnier hat geschrieben:Kommt halt drauf an, was nach den Bestimmungen für die Bodenfreiheit gerechnet wird.
Es heißt dort wörtlich: "...berührungslos überfahren...".
Das sollte selbsterklärend sein.

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

iOnier
01.06.2018 14:40
Sollte man meinen, ja ...
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Haftung bei Beschädigung der Ladeinfrastruktur

Anonymous
01.06.2018 14:45
Hm ... nachdem viele andere und ich mit dem Fahrzeugtyp schon mehrfach beim TÜV waren, sieht es offensichtlich so aus, daß die tiefe Spoilerlippe für den TÜV kein Problem darstellt.
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