OK, das wusste ich nicht, da der Betrieb sich aber so weitreichend von finanziellen Risiken befreien will schoss mir das halt gleich in den Kopfecopowerprofi hat geschrieben:Inzwischen wird das Laden von MA-Fahrzeugen mit Firmenstrom nicht mehr als geldwerten Vorteil bewertet.Frosch_1977 hat geschrieben:Was ich in dem Auszug aus euerer Betriebsvereinbarung vermisse wie das zum einen mit der Versteuerung (Geldwerter Vorteil) ist
klar kann man so eine ähnliche Frage bei so vielem stellen. Stellt ein betrieb kostenlos Kaffee bereit aber keinen Tee, oder Mineralwasser mit Kohlensäure aber keins ohne ....ecopowerprofi hat geschrieben:Eine ähnliche Frage könnten man stellen bzgl. eines Firmenparkplatzes auf dem Firmengelände in Bezug auf MA, die mit ÖPNV oder zu Fuß kommen. Wenn ein MA ein Angebot der Firma nicht nutzt, ist das sein Problem.Frosch_1977 hat geschrieben:wie das im Hinblick auf die Gleichbehandlung gegenüber Mitarbeitern die Verbrenner fahren aussieht.
Trotzdem halte ich die Formulierungen der BV in einigen Teilen für sittenwidrig und damit nichtig.
Auch hier war das wieder so ein Spontaner Gedanke, wieso sich ein Betrieb so massiv und offensichtlich nicht nur meiner Meinung nach gegen die (finanziellen) Risken der bereitgestellten Ladeanschlüsse stemmt aber sonst sich gegen keine "Probleme" schützen will.
Major Tom hat geschrieben:Ich halte die Regelung ebenfalls für unwirksam.
Eigentlich müsste es umgekehrt sein: Der Betreiber haftet für Schäden an Personen und Fahrzeug.
Ich betreibe selbst ein paar Ladepunkte. In allen Fällen war Auflage, dass ich als Betreiber die Risiken absichere. Das sollte jedoch auch kein Problem sein, da im Normalfall jeder Arbeitgeber eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat.
Er muss natürlich dafür sorgen, dass die Wallboxen ordnungsgemäß angeschlossen sind.