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Förderung nach dem 30.06.2019 ?

7 Beiträge

Förderung nach dem 30.06.2019 ?

jok58
08.03.2018 22:03
Hallo,

es kommen ja dieses Jahr noch einige E-Mobile auf den Markt.
Nur vermute ich wie bisher längere Lieferzeiten.

Hat jemand was gelesen ob eine Förderung des Elektroautokaufs über den 30.06.2019 hinaus geplant ist?

Sonst wäre das E-Mobil ja 4000 € teurer als im ersten Halbjahr.

Gruss , Jan
wir gehen mit diesem Planeten um, als hätten wir noch einen Zweiten im Kofferraum

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Re: Förderung nach dem 30.06.2019 ?

theo
04.06.2018 14:55
Gute Frage...

Ich möchte meinen künftigen Leaf zum 01.08.2019 bestellen, weil dann das nötige Geld da ist.

Reicht es, die Förderung bis zum Ende Juni 2019 zu beantragen oder muss der Bewilligungsbescheid bis dahin vorliegen?
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Re: Förderung nach dem 30.06.2019 ?

Ludego
04.06.2018 18:48
Also wenn ich mir die Förderrichtlinien anschaue, würde ich behaupten, der Antrag muss bis zum 31.06.2019 gestellt werden sein, also hat man danach noch Zeit bis zum Bescheid und danach noch 9 Monate bis zum Nachweis der Zulassung.
Hier letzter Punkt der Richtlinie.
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... 03.2018_B1

Aber, das werden ich sicher nochmal bei der Bafa erfragen.
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Re: Förderung nach dem 30.06.2019 ?

Bernd_1967
18.06.2018 12:37
Und? Schon nachgehört?
Also, wäre der letzte Zeitpunkt, der 30.06.2019, wo man den Antrag samt verbindlicher Bestellung abgegeben haben muss?
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Re: Förderung nach dem 30.06.2019 ?

Ludego
18.06.2018 19:52
Ja hab die Information von der Bafa bekommen, dass alles was bis zum 30.06.2018 noch bei der Bafa eingeht auch bearbeitet wird.
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Re: Förderung nach dem 30.06.2019 ?

Bernd_1967
18.06.2018 20:44
2019 meinst Du.
Also, muss bis dahin alles komplett dort sein oder reicht es den Antrag hinzusenden und wenn Infos fehlen, gehts noch nach dem Termin?
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Re: Förderung nach dem 30.06.2019 ?

Ludego
20.06.2018 16:48
Kaufvertrag reicht. Also nur Teil 1 muss da sein, alles andere erst nach dem Zuwendungsbescheid.
Erst wenn der eintrifft, laufen die 9 Monate in denen man die Zulassung nachweisen muss, aber alle Kaufverträge, die bis zum 30.06 eingehen werden noch bearbeitet.
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