Ich habe heute beim Händler die Details dieser sogenannten "Ergänzungsmobilität" erfahren. Um es vorwegzunehmen ist das keine Mogelpackung, hier hält VW Wort. Die Regelung sieht im Detail wie folgt aus:
- Den Wagen muss man sich bei einem VW Händler mit Elektromobilität und Euromobil Autovermietung leihen. Diese Kombination bietet lange nicht jeder VW Händler, es gibt also welche die den E-Up verkaufen, aber kein Euromobil-Vermieter sind und umgekehrt. Man kann also nicht bei einem beliebigen Euromobil-Verleiher leihen (zumindest ist es so nicht vorgesehen).
- Die ominöse Kilometer-Staffelung bedeutet folgendes:
-- Bei Anmietungen von 1 - 5 Tagen am Stück sind 400 km pro Tag inclusive
-- Bei Anmietungen von einer Woche sind 2100 km inclusive
-- Bei Anmietungen von einem Monat am Stück sind 4000 km inclusive
- Die Inclusiv-Kilometer gelten unabhängig von der gewählten Fahrzeugklasse. Mehrkilometer werden je nach gewähltem Fahrzeug zwischen 15 und 20 Cent pro Kilometer berechnet.
- Sonderausstattungen wie Kindersitz oder Portables Navi werden gesondert berechnet
- Man muss sich einmalig registrieren und erhält dann eine Karte mit der man den Wagen direkt leihen kann
- Die Regelung ist auf drei Jahre ab Kauf des E-Up (bzw. dann E-Golf und was sonst noch so kommt) beschränkt, nicht verbrauchte Leihtage können nicht ins folgende Jahr mitgenommen werden
- Fahrten ins Ausland muss man bei Euromobil anmelden (das ist eine Regelung die ohnehin bei diesem Verleiher gilt)
Und jetzt kommts: Man kann zwischen allen in der Vermietung verfügbaren Fahrzeugen von VW frei wählen! Man kann also einen VW Up ebenso ausleihen wie einen Sharan oder Tiguan. In der Liste der möglichen Fahrzeuge wird auch das Golf Cabrio oder VW EOS erwähnt
. Das ganze Paket stellt bei maximaler Ausnutzung durch den Kunden (jeweils 30 Tage einen Sharan oder Tiguan) den stattlichen Gegenwert in 4800,- Euro Mietgebühren dar. Ich finde das, wenn es in der Praxis tatsächlich wie beschrieben und ohne Probleme funktioniert, ein sehr sehr gutes Angebot von VW. Noch besser wäre es, wenn diese Mobilität gegen eine entsprechende Gebühr (z.B. im Rahmen der Garantieverlängerung) über 3 Jahre hinaus möglich wäre. Der Bedarf für einen Ersatzwagen endet ja nicht plötzlich nach 3 Jahren. Die zeitliche Regelung lädt natürlich dazu ein, den Wagen z.B. auf 3 Jahre zu leasen und dann wieder einen neuen E-Up, E-Golf oder was auch immer zu kaufen.
Bisher I001-17-07-500 Max.Kapa. 29.1 kWh, jetzt I001-17-11-520 Max.Kapa. 27.9 kWh