Als ich meine unverbindlichen Vertrag damals durchgelesen habe, ist mir aufgefallen, dass "manuelle Leuchtweitenregulierung" aufgezählt war. Neben BiXenon Scheinwerfern. Das hat mich gewundert, da ich bis dato im Kopf hatte: Xenon Scheinwerfer müssen per Gesetz über eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügen. Auch die Wiki sagt hier folgendes: https://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht
Den Verkäufer darauf angesprochen meinte nur, dass wäre nicht mehr so...Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss der ECE-Regelung 48[10] entsprechen. Dabei werden eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage bei Lichtquellen mit mehr als 2000 Lumen gefordert.
Ok. Mein Ampera-e ist zugelassen, könnte mir egal sein. Trotzdem hätte ich gern den Grund. Kennt den jemand? Hat sich was in der Gesetzeslage geändert? Hat GM was erfunden, dass die Scheinwerfer das Licht nicht mehr so streuen? Ist das Licht des Ampera-e unter 2000 Lumen?
Ich werde übrigens regelmäßig per Lichthupe gegrüßt mit meinem Ampera-e, auch bei Abblendlicht!