TMi3 hat geschrieben:Korrekterweise müsste Plugsurfing für jedes (Lade-)Land den jeweilig gültige MwSt-Satz ausweisen und auch abführen. Die Dienstleistung wird im (Lade-)Land erbracht. Beispielsweise ChargeNow schreibt für jedes Land, in dem geladen wurde eine extra Rechnung.
Tja, da unterliegst Du einem schweren Irrtum, wenn Du nicht den ganzen Sachverhalt kennst.
Die erste Frage, die beantwortet werden muss, ist der Leistungsempfänger Unternehmer Ja oder Nein?
Zweitens; reden wir von einer Lieferung (Strom wird per Umsatzsteuergesetz als geliefert definiert), dann wird die Lieferung dort ausgeführt, wo die Verschaffung der Verfügungsmacht ist; das wird typischerweise der Standort der Säule sein. Reden wir dagegen von einer Leistung, bestimmt sich der Leistungsort ganz unterschiedlich. Hier könnte das Erbringerortsprinzip gelten (dort wo der Ladeanbieter sitzt) oder aber bei B2B der Ort, wo der Leistungsempfänger sitzt. Würde man hier ganz schräg denken, könnte man dies auch als Grundstücksbezogene Leistung sehen (was es meiner Meinung nach nicht ist), dann gilt das Leistungsortprinzip.
Also, ich könnte hier noch ellenlang weiterschreiben, so trivial wie gedacht, ist es nicht.