Lies mal den Gesetzestext, nicht irgendeinen Artikel.SL4E hat geschrieben:Ich meine die Befreiung für Energieintensive unternehmen......
Die "Befreiung" ist für produzierende Unternehmen, Landwirtschaft, etc.
Mit dem betreiben von Ladesäulen fällt man nicht unter diese Regelung.
Außerdem wurde umgestellt, man zahlt derzeit die Beträge und kann
dann mit ausfüllen entsprechender Formulare den größten Teil wiederholen,
aber nicht die komplette Summe.
Siehe § 9b Abs2 StromStG und weitere.
Stefan