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Verbund der Tank & Rast Schnellladesäulen (EON)

1364 Beiträge - Seite 4 von 137

Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

Misterdublex
11.01.2018 10:22
TeeKay hat geschrieben: Die Softwareumstellung läuft dann seit Frühjahr 2017 - da ging es auch schon nicht...
Wenn es nicht per App geht, halt anrufen. Die EWR schließt DC ja offiziell ein.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.
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Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

Anonymous
11.01.2018 10:24
R4MP hat geschrieben:Der Strom für die Säulen kostet den Betreiber keine 10cent pro kWh!.
Schwachsinn.

Dann rechnen wir mal:
EEG-Umlage: 6,792
KWK-Umlage: 0,345
StromNEV-Umlage: 0,37
Offshore-Haftungsumlage: 0,037
Umlage für abschaltbare Lasten: 0,011
Konzessionsumlage: 2,39
Stromsteuer: 2,05
Summe: 11,995
Umsatzsteuer auf all das: 2,28

Summe Steuern und Umlagen: 14,27405 Cent pro kWh

Jetzt muss der Strom noch eingekauft werden. Deckt sich der Betreiber heute für Dezember 2019 ein, zahlt er pro kWh 3,58 Cent, für Februar 2018 4,125 Cent. Nehmen wir den Durchschnitt: 3,8525 Cent + 19% Umsatzsteuer = 4,5845 Cent

Summe: 18,86 Cent Einkaufspreis pro kWh

Und dann ist noch kein Centbruchteil für Verwaltung, Abrechnung, Betrieb der Säulen, Abschreibung, Wartung, Kundenservice etcpp bei.

Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

harlem24
11.01.2018 10:27
Glaubst Du wirklich, dass Innogy EE-Umlage zahlen muß und Umsatzsteuer auch nicht.
Gruß

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Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

SL4E
11.01.2018 10:27
EEG Umlage kannst du streichen, die Innogy ist garantiert EEG befreit und Umsatzsteuer bekommen sie zurück erstattet.
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Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

Volt
11.01.2018 11:12
SL4E hat geschrieben:....und Umsatzsteuer bekommen sie zurück erstattet.
Hä?
Ich als Unternehmer bekomme die Umsatzsteuer zurück,
bzw. kann diese verrechnen.
Innogy muss diese abführen.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.
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Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

Tho
11.01.2018 11:24
Innogy bekommt sie auch beim Stromeinkauf, beim Ladesäulenkauf, bei Serviceaufträgen an externe Partner usw. zurück.
Außer bei der eigenen Wertschöpfung, dort bekommst sie nicht zurück. (z.B. den Aufpreis zwischen Stromeinkauf und Verkauf)
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
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Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

Anonymous
11.01.2018 11:32
SL4E hat geschrieben:EEG Umlage kannst du streichen, die Innogy ist garantiert EEG befreit und Umsatzsteuer bekommen sie zurück erstattet.
Innogy ist vielleicht für Eigenverbrauch EEG-befreit, aber nicht beim Weiterverkauf an den Kunden. Und die Umsatzsteuer für den Einkauf bekommen sie zwar zurück, müssen sie aber beim Weiterverkauf berechnen und abführen. Daher erhöht sie natürlich den Verkaufspreis.

Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

SL4E
11.01.2018 11:48
TeeKay hat geschrieben: Innogy ist vielleicht für Eigenverbrauch EEG-befreit, aber nicht beim Weiterverkauf an den Kunden.
Irrtum, Die Ladestation ist vom Gesetz her Letztverbraucher und diese gehört zu Innogy. Somit kann der Stromverbrauch der Ladestation auf den Eigenverbrauch gerechnet werden. Das haben die Lobbyisten geschickt eingefädelt
Wenn das nämlich nicht so wäre müssten sich alle Ladestationsbetreiber dem EnWG unterwerfen, was auch bedeutet das nur EVU Strom verkaufen dürfen inkl Rechnungsstellung mit Strommixkennzeichnung usw.
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Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

Tho
11.01.2018 13:26
SL4E hat geschrieben:Irrtum, Die Ladestation ist vom Gesetz her Letztverbraucher und diese gehört zu Innogy. Somit kann der Stromverbrauch der Ladestation auf den Eigenverbrauch gerechnet werden. Das haben die Lobbyisten geschickt eingefädelt
Vorsicht: Eigenverbrauch ist nur gegeben, wenn der Strom an dem Standort hinter dem Netzanschluss von einer EEG Anlage erzeugt wird. (PV, Windkraft) Und auch nur dann, wenn die EEG Anlage auch dem Besitzer des Standorts gehört.
Das dürfte auf sehr, sehr wenige Ladesäulen zutreffen.
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Re: Verbund der Tank & Rast Schnellladestationen (Innogy)

SL4E
11.01.2018 13:34
Ich meine die Befreiung für Energieintensive unternehmen. http://www.photovoltaik.org/wissen/eeg- ... e-betriebe

1GWh bekommt man mit ein paar hundert Ladestationen im Jahr garantiert zusammen.
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