Wenn NM aber doch nur das Geschäft zwischen Anbieter und Endkunden vermittelt? So stellen Sie das doch scheinbar dar.geko hat geschrieben:Schon juristisch kann nur NewMotion die Preise für Endkunden festlegen (Verbot der vertikalen Preisbindung)
Wenn NM aber doch nur das Geschäft zwischen Anbieter und Endkunden vermittelt? So stellen Sie das doch scheinbar dar.geko hat geschrieben:Schon juristisch kann nur NewMotion die Preise für Endkunden festlegen (Verbot der vertikalen Preisbindung)
Dem ist nicht so, ein Blick in die Rechnung von NewMotion genügt. Diese wird in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gestellt. Nicht einmal eine Inkassovollmacht liegt vor.iOnier hat geschrieben:Wenn NM aber doch nur das Geschäft zwischen Anbieter und Endkunden vermittelt? So stellen Sie das doch scheinbar dar.
Ok, dann scheint Ladenetz aber schon konkrete Kostenbeiträge von NewMotion einzufordern. Kann man die direkt bennenn? Z.B., könnte Ladenetz sorechnen: pro Ladung verlangen wir 10 Euro, weil ein Ladeticket 7T 20,- Euro kostet und mindestens 2 mal geladen wird. Ist das in etwa so? Oder gehen sie gar davon aus, NewMotion hat 100.000 Kunden, die Lademöglichkeit entspricht quasi einem der Flateratetickets für 20,- Euro pro Woche, also wollen wir pauschal 2 Millionen Euro pro Woche von NewMotion?geko hat geschrieben: Man hat dort schlicht die Erwartung, dass via NewMotion die gleichen Erlöse generiert werden wie z.B. über die eigene Ladekarte. Man ist nicht bereit, NewMotion (und anderen Billing-Aggregatoren) Rabatte im Einkauf einzuräumen. Das hat natürlich zur Folge, dass NewMotion sich lustige Dinge wie Transaktionspauschalen/Startentgelte überlegt.
Ja, vor allem ist jedem einzelnen der ~900 Regionalstromversorger in Deutschland nicht bewusst, dass 85% der anderen Stromversorger nicht im Ladenetz sind und deren Kunden somit keinen kostenfairen Zugang haben.geko hat geschrieben:Bei lokalen aktiven Stadtwerken fehlt sehr häufig ein Bewusstsein für Überregionalität, da dies auch politisch nicht gefordert/gefördert wird.
NewMotion schließt Einkaufsvereinbarungen mit seinen Lieferanten und da stehen natürlich feste Regeln drin. Das können XX Cent pro kWh oder pro Minute sein. Im Falle des Ladenetzverbundes wurde der Vertrag offenkundig mit smartlab abgeschlossen, die für die Ladenetz-Mitglieder die Preise verhandeln/festlegen. Ich gehe davon aus, dass smartlab im Namen/auf Rechnung der einzelnen Ladenetz-Mitglieder inkassoberechtigt mit NewMotion abrechnet/vereinnahmt und die Gelder weiterreicht.mweisEl hat geschrieben:Ok, dann scheint Ladenetz aber schon konkrete Kostenbeiträge von NewMotion einzufordern. Kann man die direkt bennenn? Z.B., könnte Ladenetz sorechnen: pro Ladung verlangen wir 10 Euro, weil ein Ladeticket 7T 20,- Euro kostet und mindestens 2 mal geladen wird. Ist das in etwa so?.
Ah, danke. War mir nicht bewusst, dass sie dann formal anders abrechnen müssten.geko hat geschrieben:Dem ist nicht so, ein Blick in die Rechnung von NewMotion genügt. Diese wird in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gestellt. Nicht einmal eine Inkassovollmacht liegt vor.iOnier hat geschrieben:Wenn NM aber doch nur das Geschäft zwischen Anbieter und Endkunden vermittelt? So stellen Sie das doch scheinbar dar.
... nö ...geko hat geschrieben:Falls du Kunde von MyTaxi bist,
... aber trotzdem verstandenAuf NewMotion angewandt müssten alle einzelnen Ladepartner separat ausgewiesen werden. Nicht die Ladestellen, sondern der tatsächliche Vertragspartner (inkl. Anschrift, Steuernummer etc).
Nun, 85% (oder 760 Unternehmen absolut) der regionalen deutschen Stromversorger haben sich nicht dem ladenetz unterworfen. Deren Kunden schauen in die Röhre. Von den 15% Kunden deren Stromversorger Ladenetz-Partner sind, ist das anscheinend nicht nachvollzuziehen.zitic hat geschrieben:Letztlich sollte das überflüssig sein, wenn man so was wie Ladenetz schon hat. Karte von einem angeschlossenen Stadtwerk o.ä.