PeterinDdorf hat geschrieben:Stehen die div. Lokalen Stromanbieter mit ihren Typ2/Schuko-Sâulen nicht genau so unter Zugzwang?
Nee. Schuko-Säulen haben nur max. 3,7 kW und fallen daher per Definition nicht unter die LSV. Mit Typ 2 erfüllt man die LSV. Mit den größeren Akkus steigt die Reichweite und der Bedarf an Lademöglichkeiten für Unterwegs sinkt. Die vielen Tankstellen in der Fläche, die ja nur erforderlich sind weil man zu Hause keine Zapfsäule hat, werden komplett durch das Laden zu Hause ersetzt werden. Daher werden Ladesäulen in diesem Bereich gar nicht benötigt. An den Fernstrecken werden die aber an den Rastplätzen benötigt. Die Autobahntankstellen werden auch verschwinden und durch viele Ladesäulen an den Parkplätze ersetzt werden. Eine längere Pause nach vielen hundert km würde der Verkehrssicherheit zuträglich sein. Daher gehe ich davon aus, dass wesentlich mehr als 50 kW an der Autobahn aus den Gründen nicht zu empfehlen ist.
Wenn jeder an den Autobahnparkplätze seine eigene Ladesäulen-Version installiert, gibt es masive Beschwerden, weil von der eigene Sorte nicht genügend vorhanden sind. Daher darf es nur einen Standart geben.
Ich bin daher gegen die Petition.
@ EVduck
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
kub0815 hat geschrieben:Wo ist den Werbung von ihm in diesem Thread?
Aber lesen ist anscheinend nicht deine Stärke.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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