GoingElectric

Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

23 Beiträge - Seite 2 von 3

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

Anonymous
26.01.2014 22:58
Eindeutig nein.
Anzeige

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

Rasky
26.01.2014 23:03
Aber beim Zoe sin im Listenpreis keine Kosten für den Akku enthalten ?
Elektrisch unterwegs e-Up und bald ID3 und Smart Forfour EQ

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

Anonymous
26.01.2014 23:17
Ich versuche es noch einmal auf den Punkt zu bringen. Die Regelung soll den wirtschaftlichen Nachteil kompensieren, der dadurch entsteht, dass man in eine aktuell "teure" Mobilität investiert. Wer elektrisch fahren möchte, wird somit als Arbeitnehmer im Betrieb nicht dadurch abgestraft, dass man einen Kleinwagen (der als Benziner rund 10.000 € weniger kostet) mit der gängigen Regelung nach Bruttolistenpreis belegt.

Ob die Batterien gekauft sind oder über den Nutzungszeitraum hinweg als Mietkosten anfallen, spielt keine Rolle. Es ist und bleibt ein Elektroauto und genießt deshalb den Vorteil der Kompensation bei der Berechnung der 1% Regel (wie bereits vorgerechnet). Alles andere wäre nicht im Sinne der Förderung.

Es spielt keine Rolle, ob im Listenpreis Kosten für den Akku enthalten sind. Die Kosten fallen im Nutzungszeitraum an. Wer den Zoe gewerblich nutzen will und kann, gehört aus meiner Sicht zu den Gewinnern. Billiger kann man kaum Auto fahren. Das Leihkonzept wurde hier immer wieder (ich sags mal vorsichtig) "schlecht geredet". Das ist es nicht, aus steuerlicher Sicht.

Man profitiert von der sensationell günstigen 1% Regelung und die monatlichen Kosten für die Miete sind sofort abzugsfähig, bzw. gewinnmindernd.

Edit: Die Mietkosten für den Akku beim Zoe entsprechen aus Sicht des Finanzamts dem, was man beim Verbrenner an Spritrechnungen in die Kosten bucht. Es sind laufende Kosten für den Unterhalt und den Betrieb des genutzten Fahrzeugs. Nicht mehr und nicht weniger.

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

fbitc
27.01.2014 08:50
Ist deine Aussage fachlich fundiert? Sorry für die blöde Frage, aber es ist ja nicht ersichtlich was ratzfatz beruflich macht.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das ich im Prinzip zweimal in den Genuss eines Vorteiles komme. nachdem ich schon die Mietkosten als Betriebsausgaben wie Benzin oä. abziehen kann, wird mir das FA wohl nicht auch noch die Minderung um Betrag X auf den BLNP anerkennen...?

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

Anonymous
27.01.2014 08:53
Es bleibt dir unbenommen, den Steuerberater deines Vertrauens danach zu fragen. Alternativ den Renault Händler deiner Wahl. Ich habe die Verordnung nicht gemacht, kann sie nur folgerichtig interpretieren. Sorry.
Anzeige

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

fbitc
27.01.2014 09:22
das ist schon klar

aber ich dachte, Du hättest hier vielleicht schon eine "qualifizierte" Aussage vom z.b. StB oder sogar FA... wobei, das wäre doch auch mal eine Idee; muss ich mal bei Gelegenheit machen, beim FA anfragen, wie sich das verhält. Mal sehen ob es dort E-Spezialisten gibt

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

Rasky
27.01.2014 12:56
Im Download Seite 12 von 15 Beispiel 3 http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... tzung.html
Elektrisch unterwegs e-Up und bald ID3 und Smart Forfour EQ

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

Anonymous
27.01.2014 13:13
Danke Rasky, somit wäre belegt, dass ich mit meiner Einschätzung daneben liege.
Schade für den Zoe, der aufgrund der Batteriemiete nicht von den steuerlichen Vergünstigungen profitiert. Und eine klare Ansage an die Interessenten eines Leaf.

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

mlie
27.01.2014 13:54
Und den Kangoo - der einzige größere Transporter, auch privat ja durchaus zu benutzen von einem Häuslebauer- gibt es nur mit Batteriemiete, derzeit.

Hätte man in dem PDF die Beispiele nicht auf konkrete Autos beziehen können, oder zumindest mit leichtem Wiedererkennungswert durch die Blume, wenn Nennung direkt nicht erlaubt sein sollte (ein Kfz mit 22kWh und 43kW-Ladegerät zum Listenpreis von....)?

Schade, dass der Akku nicht grundsätzlich zum Auto zugehörig angesehen wird. Aber es würde mich auch arg wundern, wenn man ohne Not irgendetwas geschenkt bekäme.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Vorteile für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nach EStG

fbitc
27.01.2014 14:02
Danke für den DL Link. Hat sich meine Vermutung doch bestätigt
Anzeige

Registrieren
Anmelden