Wer ein Elektrofahrzeug als Dienst/Geschäftswagen per 1% Regelung versteuert, kann vom Neuwagenwert des Fahrzeugs je kWh Batteriekapazität 500 EUR abziehen. (Bis zu einer Deckelung bei 10.000 EUR). Genaueres siehe:
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
Der interessante Teil ersteckt sich in Absatz 4: Zitat:
... ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; ...