An dieser Stelle noch mal vielen Dank für eure nutzbringenden Beiträge.
Eigentlich wollte ich die PV-Anlage nun doch nicht installieren, da sie ca. 5 Jahre benötigt um sich zu amortisieren.
Ich hatte jedoch folgenden Aspekt nicht berücksichtigt: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG in BW).
Ich wohne in meinem Zweifamilienhaus, Bj. '71, 185 qm Wohnfläche.
Meine Öl-Zentralheizung (die zweite) ist nun 25 Jahre alt. Sie funktioniert zwar noch einwandfrei, wird aber dennoch irgendwann einmal zu erneuern sein. Wann, das weiß ich nicht, es kann morgen sein, aber auch vielleicht erst in 10 Jahren.
Bei Installation eines neuen Heizkessels muss ich das EWärmeG berücksichtigen. Ich muss also einen bestimmten Prozentanteil der Leistung der Heizungsanlage mit erneuerbarer Energie erbringen. Das könnte auch Photovoltaik sein.
Im Vorgriff auf diese Maßnahme könnte ich mich eventuell doch noch dazu durchringen, jetzt eine PV zu installieren und damit meinen Smart ED zu laden. 6kWp würden wohl ausreichen um das EWärmeG zu erfüllen.
Die Frage ist allerdings, würde die im Vorfeld bereits installierte PV-Anlage im Falle einer zukünftigen Heizungserneuerung im Sinne des EWärmeG anerkannt werden? Weiß das zufällig jemand?