Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten ... in D arbeiten die Netzbetreiber komplett anders oder ...ecopowerprofi hat geschrieben:-Marc- hat geschrieben: Die Angaben im Stromliefervertrag dienen nur der Absicherung des Stromliefranten gegenüber den Erzeuger und Netzbetreiber um eine Aussage über das Standartlastprofil zu haben. Da beim Verbrauch bis 100.000 kWh pro Jahr keine Leistungsmessung erfolgt, wendet man für diese Kunden ein Standartlastprofil an. Damit bekommt man eine Aussage darüber, wann wieviel Strom für diesen Kunden benötigt wird. Der einzelne Kunde kann zwar davon erheblich abweichen aber es handelt sich eben um ein statistischen Mittelwert. Um die Abweichungen vom Standartlastprofil zu kompensieren muss der Netzbetreiber Regelenergie kaufen und diese Kosten werden auf die Netzkosten umgelegt.
Also im Stromliefervertrag wird festgehalten, dass man einen Vertrag zum Netzbetreiber haben muss (den hast du auch, weil sonst schließt dich der Netzbetreiber sicher nicht ans Netz an). Es wird die Netzebene vertraglich festgehalten, die man "bucht", also Netzebene 7 (Niederspannung) für Privatkunden. Dann noch die Leistung, die man gedenkt zu gebrauchen. Weiters wird als Vertragsbestandteil auf diverse Allgemeine Bedingungen verwiesen und siehe da: Man muss sich an verschiedene Normen/Vorschriften halten u.a. EN, TAEV, TOR .
Um es klar auszudrücken ist deine Aussage, hinter den HAK gibt es keine Vorschriften, für Österreich nicht gültig und ich bin mir sicher für alle anderen EU Länder auch nicht.
Wie immer, wo kein Kläger, da auch kein Richter (du kannst ja auch 200 auf der Bundesstrasse fahren, interessiert nicht bis... du erwischt wirst / Unfall hast)
In Österreich wird aufgrund der Zählersicherung die Netznutzung bestimmt (d.h. bis 50A pauschaliert, ab 63A Lastgangmessung). Die maximale Arbeit, die man pro Jahr beziehen darf, um den günstigen Pauschaltarif zu bekommen, ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber verschieden (bezieht sich auf deine 100 000kWh ... z.B.: bei WienEnergie lag die Grenze bei 9000kWh p.a. darüber wird es teurer)
Zum Thema Regelenergie:
Was hat bitte der Zukauf von Energie mit der Abweichung zum Standardlastprofil zu tun?
Der Netzbetreiber kauft Energie zu, wenn er muss und das hat mit dem aktuellen Verbrauch zu tun und nicht mit irgendwelchen Lastprofilen.
Diese Lastprofile nimmt er zur Auslegung seines Netzes.
Merke:
Solange das Netz (Betriebsmittel, z.B.: Kabel, Trafo, etc) die Leistung übertragen kann und dadurch keine Vorschriften/Normen verletzt werden (Stichwort Spannungssymmetrie), ist es dem Netzbetreiber herzlich egal, wieviel Energie du beziehst. Stell dir vor, der hat soviel, der verkauft sie sogar, ist nur eine Frage des Preises.
Mit den Verträgen zu seinen Kunden (privat wie gewerblich) sichert er sich ab, dass der Verursacher auch die Kosten tragen muss.
Um es in aller Klarheit zu sagen:
Störst du das Netz, zahlst du für die Behebung. Beziehst du mehr Leistung, als vereinbart, wirst du zur Kasse gebeten werden. Mit den neuen digitalen Zählern eröffnen sich für die Netzbetreiber ungeahnte Möglichkeiten ... smart Grid lässt grüßen.
LG
Gerhard