ecopowerprofi hat geschrieben:anibager hat geschrieben:dennoch finde ich es wichtig dem Laien nicht den Eindruck zu vermitteln, er kann am Hausanschluss tun und lassen, was er will.
Der Laie klemmt auch nicht an der Elektrik rum sondern stöpseln in die vorhandene Steckdosen seine Verbraucher/Geräte an. Davon kein ist einziger angemeldet. Wenn der Elektriker alle Steckdosen im Keller auf eine Phase geklemmt hat, dann kann man auch ohne es bewusst zu wollen ganz schön hohe einphasige Belastungen erzeugen. Kräht auch kein Hahn nach.
Echt jetzt? In Deutschland wird ausnahmslos von Professionisten geschraubt?
Hut ab, ihr habt euer Land echt im Griff, ist bei uns nicht so.
Aber, warum stellen hier die Leute so viele Fragen, wenn ja alle vom Fach sind? Dem Laien hat der Fachmann/Netzbetreiber bestimmt gesagt, was er tun darf.
Btw. bis 16A (3,7kW/11kW) kannst du normkonforme Verbraucher stecken wie du willst und das bis zur vereinbarten Bezugsleistung.
Wir reden hier aber von >16A (z.B.: 22kW 32A Anschluss ... 7,2kW einphasig und mehr?).
bangser hat geschrieben:Und genau da lässt sich die Schieflastverodnung aushebeln: Auto mit mobilem Lader anstecken und gut ist.
Meines Wissens unterscheiden die Vertragsbestimmungen nicht nach Anschlussart (gesteckt oder fix verdrahtet), d.h. es wäre aus meiner Sicht genauso genehmigungspflichtig.
Aber um für mich das Thema zum Schluss zu bringen:
Vertragsrechtlich gesehen ist die Sache eigentlich klar.
Und sonst: wo kein Kläger, da auch kein Richter
Wir alle sollten mündige Bürger sein und das Risiko erwischt zu werden abschätzen können.
!Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Zusammenfassung:
Solange das Netz nicht darunter leidet, wird der Netzbetreiber nichts unternehmen (sind ja quasi wie Beamte) ... ist ja Arbeit. Wirst du erwischt, kann es schnell sehr ungemütlich werden (mal die Bestimmungen lesen zum Thema Vertragsstrafe / unerlaubte Netzrückwirkung).
So und jetzt noch allen einen schönen Sonntag
Gerhard