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Laden als Selbständiger

27 Beiträge - Seite 3 von 3

Re: Laden als Selbständiger

Prinzessin
02.01.2018 06:37
Also ich bin selbstständig und habe es nach Rücksprache mit meinem Finanzamt so gemacht:
Grundsätzlich nutze ich das Auo hauptsächlich geschäftlich und wende die 1%-Regelung an. Geeichter Zähler in der Garage installiert und ich rechne 30 Cent pro kwh mit mir privat ab. Den Zähler lese ich einfach Ende des Jahres ab, dokumentiere das
über ein Foto des Displays und gut ist... Die diversen Ladekarten, Chips und Apps buchen vom Geschäfts-Konto ab.
VW e-Golf seit: 30.08.2017
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Re: Laden als Selbständiger

BrabusBB
02.01.2018 22:56
kriton hat geschrieben:
BrabusBB hat geschrieben:So ähnlich macht es ja meine Frau: Kilometer-Pauschale.
Wenn deine Frau ohnehin die Kilometerpauschale anwendet, (anwenden kann) hat sich der Zähler erledigt. Im Gesundheitswesen kann sie auch keine Umsatzsteuer geltend machen. (Der Zähler kostet aber nicht viel.)
Sorry, ich bin nicht der TE und meine Frau arbeitet auch nicht im Gesundheitswesen.
Smart 451 ED Brabus Cabrio seit 28.07.2017 (ca. 12.000km/a)
(ex Audi A3 1.8 TFSI LPG) Passat Variant CNG + Porsche 968 - warte auf (ID, e-tron,) Taycan als Leasingrückläufer

Re: Laden als Selbständiger

kriton
02.01.2018 23:39
BrabusBB hat geschrieben: Sorry, ich bin nicht der TE und meine Frau arbeitet auch nicht im Gesundheitswesen.
Uuups verwechselt, ich dachte es ginge um die Ärztin.
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Re: Laden als Selbständiger

smartyy86
03.01.2018 13:59
kriton hat geschrieben:
Barthwo hat geschrieben:Kann man nicht das Auto privat betreiben und Rechnungen über gefahrene Kilometer schreiben für die "Geschäftskilometer"?
Ja, wenn der Wagen mehr als 50% privat genutzt wird, ist das möglich. Andernfalls steht er zwingend im Betriebsvermögen.
Stimmt, solange es aber weniger als 16000km/a sind, ist die Kilometerpauschale trotzdem anwendbar.
Wichtig auch dass bei BEV im Betriebsvermögen gilt: 1% Regelung auf KFZ-NLP abzüglich des Preises für die Hochvoltbatterie. Was also mal gute 80€+ / Monat weniger zu versteuern heißt

Laden als Selbständiger

fbitc
03.01.2018 18:18
Zitat

Schafft der Unternehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen an, zahlt er einen deutlich höheren Preis als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung, Fahrten zum Betrieb bzw. zur ersten Tätigkeitstätte und Familienheimfahrten entfallen, wurde in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG eine Sonderregelung geschaffen.

Der Bruttolistenpreis, der bei der 1 %-Methode zugrunde gelegt wird, ist pauschal um die Kosten für das Batteriesystem zu mindern. Dabei wird der Bruttolistenpreis für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2013 angeschafft wurden, i. H. v. 500 EUR pro kWh Speicherkapazität der Batterie gemindert. Die Minderung pro Kraftfahrzeug darf allerdings 10.000 EUR nicht übersteigen (Höchstbetrag).

Pauschale Wertminderung bei Anschaffungen

Bei Anschaffungen in den Jahren ab 2014 mindert sich der Wert jeweils um 50 EUR. Bei Anschaffungen in 2014 beträgt die Minderung somit 500 EUR – 50 EUR = 450 EUR pro kWh Speicherkapazität. Außerdem mindert sich der Höchstbetrag von 10.000 EUR für Kraftfahrzeuge, die in den Folgejahren angeschafft werden, um jährlich 500 EUR. Für Anschaffungen in 2014 beträgt der Höchstbetrag somit 10.000 EUR – 500 EUR = 9.500 EUR. Die nachfolgende Tabelle gibt einen umfassenden Überblick.

Anschaffungsjahr/Jahr der Erstzulassung Minderung pro kWh der Batteriekapazität in EUR Höchstbetrag in EUR
2013 und früher 500. 10.000

2014. 450. 9.500

2015. 400. 9.000

2016. 350. 8.500

2017. 300. 8.000

2018. 250. 7.500

Bei der 1 %-Regelung ist der Bruttolistenpreis auf volle Hundert EUR abzurunden. Diese Abrundung ist bei Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen erst nach Abzug des Abschlags vorzunehmen.

Wichtig: Für umsatzsteuerliche Zwecke ist keine Kürzung der Aufwendungen vorzunehmen

Laut BMF ist für umsatzsteuerliche Zwecke keine Kürzung für die Aufwendungen vorzunehmen, die auf das Batteriesystem von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen entfallen. Das bedeutet, dass die Nutzungsentnahme anders ermittelt wird als die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Wegen dieser Abweichungen enthalten alle Beispiele eine Nebeneinanderstellung mit den ertragsteuerlichen Werten der Nutzungsentnahme und der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer
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Re: Laden als Selbständiger

kriton
03.01.2018 18:31
Wer, wie ich, das Auto über 90% beruflich nutzt, ist mit einem Fahrtenbuch und Kostenverteilung über die Fahrleistung viel besser gestellt als mit der 1% Reglung. Gerade dann, wenn man ein Auto mit hohen Listenpreis gebraucht gekauft hat. Meine Empfehlung ist, das mal kurz zu überschlagen, wieviel das im eigenen Fall ausmacht.
Alle PNs werden ungelesen gelöscht.

Re: Laden als Selbständiger

fbitc
03.01.2018 20:48
Ich würde im ersten Jahr der Nutzung immer ein Fahrtenbuch führen. Dann kann man nämlich sehen, welcher Nutzungsgrad vorliegt.
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