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Der korrekte Schilderwald

1370 Beiträge - Seite 65 von 137

Re: StVO §13 abs. 5 - wie ist das zu verstehen ?

Anonymous
20.11.2020 20:28
StVO hat geschrieben:
Folglich geht es bei der Regelung im §13 Abs. 5 StVO um solche Beschilderungen - alternativ mit dem Zusatzzeichen "mit Parkschein" anstelle der Parkscheibe:



Meiner Meinung nach müssten die beiden Zusatzschilder auf eins, um dein Ansinnen korrekt darzustellen. Denn sonst bezieht sich ja nicht ein Zusatzschild auf das andere, sondern immer auf das Hauptschild.
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Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
21.11.2020 09:04
Dieses Problem existiert bei sehr vielen VZ-Kombinationen, insbesondere wenn mehrere Zuatzzeichen zum Einsatz kommen. Es gibt deshalb auch keine einheitliche Leseart. Bei der Kombination "Parken - mit Parkschein - Bewohner mit Parkausweis ... frei" besteht das Problem ja auch. Die Nutzung eines einzelnen kombinierten Zusatzzeichens wäre durchaus sinnvoll, bedarf aber zumindest der Zulassung auf Landesebene.

Re: Der korrekte Schilderwald

Anonymous
21.11.2020 21:40
Richtig, die Lesart von Zusatzschildern ist generell so eine Hausnummer.
Aber meines Wissens nach zählt nur die Logik, wenn es mehrere Schilder gibt, dass sie alle zu beachten sind. Fehlende Zulassungen sind ja kein Hinderungsgrund.

Re: Der korrekte Schilderwald

Toms
28.11.2020 22:53
Ich hab heute auch eine interessante Beschilderung entdeckt
IMG_5716.jpeg
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Re: Der korrekte Schilderwald

UliZE40
01.12.2020 09:41
So einen unwirksamen Murks kann wirklich nur eine Behörde vor der eigenen Tür aufstellen.
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Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
05.12.2020 08:08
eve hat geschrieben: Frage mich wieviel das Ordnungsamt Dresden jetzt aufruft. Die Novelle diesen Jahres hat ja einen Formfehler und jetzt macht der eine so, der andere so.
Auch wenn die Novelle gültig wäre, könnte der höhere Regelsatz (55 Euro) bei dieser Beschilderung nicht angewandt werden, denn dieser gilt nur auf Stellflächen, die mit dem Zusatzzeichen "Steckerauto" beschildert sind.

Re: Der korrekte Schilderwald

ecopowerprofi
05.12.2020 08:34
Da der alte Bußgeldkatalog aufgehoben wurde und der neue wegen Formfehler nicht in Kraft ist, ist es fraglich ob überhaupt Buß- und Verwarngelder erhoben werden dürfen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
05.12.2020 09:00
Das ist geklärt. Auf Grund der Nichtigkeit der neuen VO gilt die alte VO weiterhin - so wird es in der Praxis auch gehandhabt.

Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
05.12.2020 15:54
TomDi hat geschrieben: Das ist nicht ganz so einfach, da es ein Privatgrundstück ist kann der Eigentümer festlegen was er will. Es gilt die StVO nicht, da,diese nur auf öffentlichen Parkplätzen automatisch greift und bei Privatgrundstücken noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Das mit den "anderen Faktoren" ist korrekt, die StVO gilt aber im Regelfall auch auf "klassischen" Supermarkt-Parkplätzen. Die Frage ist, ob die Verkehrsüberwachung dort tätig wird bzw. tätig werden darf. Es gibt Städte, da "bestreift" die kommunale Verkehrsüberwachung auch solche Parkplätze, andere wiederum scheuen sich davor.

Hinsichtlich einer behördlichen Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf solchen Parkplätzen, muss die Beschilderung nicht nur systematisch der StVO entsprechen, sondern auch von der Verkehrsbehörde angeordnet sein. Ansonsten hätte die Behörde auch bei einer augenscheinlich völlig korrekten Beschilderung keine Handhabe.

Der Supermarktbetreiber bzw. Verfügungsberechtigte des Parkplatzes kann aber seine AGB bzw. seine zivilrechtlichen Ansprüche auch anhand einer nicht angegeordneten, nicht 100% StVO-konformen oder anderweitig abweichenden Beschilderung durchsetzen. Ob er damit erfolgreich ist, entscheidet später ggf. ein Gericht.

Der korrekte Schilderwald

Fritzchen-66
05.12.2020 16:15
Habe meine 3 Ladeplätze auf Privatgelände folgendermaßen beschriftet:


Ist die Beschilderung verständlich?
Nur als kleiner Scherz dazu: Wer findet den Fehler am Bild?
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07
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