Ich hole das mal hierüber:
ecopowerprofi hat geschrieben:Mit einem Parkschild mit Zusatz ein Parkverbot anzuzeigen entspricht dem Bauchgefühl eines Nichtjuristen.
Jein. Sowas gibt es abseits der Ladesäulen ja schon lange:
- Parken für Behinderte
- Parken mit Parkschein
- Parken mit Parkscheibe
- Parken für bestimmte Fahrzeugarten
- Parken für Bewohner
Es geht ja vorrangig um eine Parkerlaubnis für eine bestimmte Gruppe. Das daraus resultierende Parkverbot für alle anderen ist ein Nebenaspekt, der aber bei allen vorstehenden Beispielen ebenfalls missachte wird. Sollen dort auch immer Haltverbote hin?
Weil "Haltverbot", also das Verbot, noch nicht mal eine Sekunde halten zu dürfen (z.B. um einen Beifahrer aussteigen zu lassen) in seiner "Strenge" schon besonderen Situationen vorbehalten. Bei einem Behindertenparkplatz dürfte man z.B. halten - bei einer Ladesäule nicht? Das beißt sich etwas.
Man sollte Parkverbote durch das absolute Halteverbot mit einem entsprechenden Zusatz anzeigen. Man kann die Gesetze ja in geeigneter Form ergänzen bzw. erweitern.
Gesetze änderen ist das eine, die Gewöhnung eine andere.
Für mich besteht hier eher die Gefahr, dass die Bedeutung des Haltverbots durch die Verwendung an Ladesäulen zusätlich geschwächt wird.