Vergleicht das mal mit der Lösung aus Hamburg, Weimar oder Erfurt.
Entscheidend ist aber nunmal nicht, wie irgendjemand (in dem Fall die Behörde) es meint, sondern wie es tatsächlich ausgeschildert ist.StVO hat geschrieben:Die Behörde meint aber:
- das ist 24/7 ein Parkplatz für Bewohner mit Parkausweis
- zu den angegebenen Zeiten darf zusätzlich jedermann mit Parkscheibe max. 1 Stunde parken
Nur wenige Behörden sind so einsichtig.Heincaid hat geschrieben:Bisher war es fast immer so, dass die Beschilderung innerhalb weniger Tage bis höchstens zwei Wochen korrigiert wurde
Naja, ist als Wegweiser auch ganz nützlich. z.B. an Autobahnen. Da muss man nicht erst auf den Rastplatz fahren um zu erkennen ob eine Ladesäule vorhanden ist. Gibt es schon an der A3 Rastplatz Neustadt/Wied. Ich glaube dafür war das Schild auch nur gedacht.ecopowerprofi hat geschrieben:"Wegweiser" zum Auffinden von Ladesäulen - mehr nicht
Dann hätte die Behörde das andersrum hinhängen müssen:StVO hat geschrieben:Fast:
Die Behörde meint aber:
- das ist 24/7 ein Parkplatz für Bewohner mit Parkausweis
- zu den angegebenen Zeiten darf zusätzlich jedermann mit Parkscheibe max. 1 Stunde parken