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Der korrekte Schilderwald

1370 Beiträge - Seite 2 von 137

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
21.12.2017 18:42
Hier übrigens das schon angeführte Beispiel als Foto:



Vergleicht das mal mit der Lösung aus Hamburg, Weimar oder Erfurt.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Langsam aber stetig
21.12.2017 18:53
Mit Bewohnerparkausweis darf man Mo-Fr zwischen 9 und 15 Uhr mit einer Parkscheibe eine Stunde parken. Außerhalb dieser Zeiten ist das kein Parkplatz.

Korrekt?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
21.12.2017 19:01
Fast:
Außerhalb der Zeiten allgemeine Parkregelung nach §12 StVO

Die Behörde meint aber:
- das ist 24/7 ein Parkplatz für Bewohner mit Parkausweis
- zu den angegebenen Zeiten darf zusätzlich jedermann mit Parkscheibe max. 1 Stunde parken

...jetzt ersetze das Bewohner ZZ mit dem ZZ "elektrisch betriebene Fahrzeuge" und
wende (mit Verbrenner-KFZ) die zeitweise Parkerlaubnis für jedermann mit Parkscheibe an.
(z.B. in Hamburg)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Heincaid
21.12.2017 19:37
StVO hat geschrieben:Die Behörde meint aber:
- das ist 24/7 ein Parkplatz für Bewohner mit Parkausweis
- zu den angegebenen Zeiten darf zusätzlich jedermann mit Parkscheibe max. 1 Stunde parken
Entscheidend ist aber nunmal nicht, wie irgendjemand (in dem Fall die Behörde) es meint, sondern wie es tatsächlich ausgeschildert ist.
Würde in meiner Gegend eine solche Schilderkombi anzutreffen sein hätte ich längst die zuständige Behörde angeschrieben und sie auf ihren Fehler hingewiesen. In der Regel habe ich ganz gute Erfahrungen damit. Bisher war es fast immer so, dass die Beschilderung innerhalb weniger Tage bis höchstens zwei Wochen korrigiert wurde, nachdem ich eine entsprechende „Hey, eure Schilder sagen X, ihr meint doch aber eigentlich Y.“-E-Mail verschickt habe.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

ecopowerprofi
21.12.2017 20:21
Heincaid hat geschrieben:Bisher war es fast immer so, dass die Beschilderung innerhalb weniger Tage bis höchstens zwei Wochen korrigiert wurde
Nur wenige Behörden sind so einsichtig.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
21.12.2017 20:22
Diese Beschilderung hat es damals sogar in die Zeitung geschafft, aber aus einem anderen Grund. Und ja, es gibt Behörden, die lassen mit sich reden. Vielfach trifft man jedoch auf die Meinung "wer das anders sieht, soll halt klagen".

Ich finde es halt höchst fragwürdig, dass vergleichbare Beschilderungskonzepte in Stadt A etwas anderes aussagen (sollen) als in Stadt B oder C. Es gibt nur eine StVO und darauf sollten die Lösungen abgestimmt sein.

Das erfordert aber auch, dass der Verordnungsgeber den Behörden das notwendige Handwerkszeug dazu gibt. Macht er bisweilen nicht und das ist für mich schon ein gewisses Ärgernis.

Zeichen 365-65


Wäre in der Tat ideal zur Kennzeichnung von Ladesäulen. Kein rechtlich problematisches Haltverbot, kein vermeintlich einladender Parkplatz - sondern "Tankstelle". Man muss dieses Schild nicht auf Elektrofahrzeuge beschränken (wie bei Zeichen 314) oder diese vom Zeichen ausnehmen (wie bei Zeichen 283). Und wenn irgendwelche Beschränkungen getroffen werden müssen, geht mit passenden Zusatzzeichen vergleichsweise problemlos.

Gegenwärtig ist dieses Zeichen aber bloßer Hinweis, "Wegweiser" zum Auffinden von Ladesäulen - mehr nicht.
Selbst mit Zusatzzeichen kann man mit diesem Schild kein Ge- oder Verbot erwirken. Wirklich schade.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

ecopowerprofi
21.12.2017 20:34
ecopowerprofi hat geschrieben:"Wegweiser" zum Auffinden von Ladesäulen - mehr nicht
Naja, ist als Wegweiser auch ganz nützlich. z.B. an Autobahnen. Da muss man nicht erst auf den Rastplatz fahren um zu erkennen ob eine Ladesäule vorhanden ist. Gibt es schon an der A3 Rastplatz Neustadt/Wied. Ich glaube dafür war das Schild auch nur gedacht.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
21.12.2017 20:39
So steht es im Einführungserlass (VkBl. Nr. 3 vom 15.02.2014 S. 132).
Es soll das "gefährliche Liegenbleiben" von Elektrofahrzeugen verhindern.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

HubertB
22.12.2017 00:37
Mein Posting ist Opfer der Abtrennung geworden.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

secuder
22.12.2017 08:39
StVO hat geschrieben:Fast:
Die Behörde meint aber:
- das ist 24/7 ein Parkplatz für Bewohner mit Parkausweis
- zu den angegebenen Zeiten darf zusätzlich jedermann mit Parkscheibe max. 1 Stunde parken
Dann hätte die Behörde das andersrum hinhängen müssen:

P
1h
Mo-Fr 9-15
Bewohner frei
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