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Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

324 Beiträge - Seite 12 von 33

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

bm3
16.12.2017 21:23
Sorry, bitte zurück zum Thema
drilling hat geschrieben:Der Akku ist keine Hehlerware denn mvan hatte ihn nicht gestohlen sondern gemietet.
kub0815 hat geschrieben:Irgendwie bestätigt mich diese ganze Diskussion das es doof ist den Akku zu Mieten statt zu kaufen.
+1000
Man sollte zumindest über die Rechtslage und die Pflichten die sich durch eine Akku-Anmietung ergeben ausreichend informiert sein, sonst passiert halt so etwas.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

Karlsson
16.12.2017 21:43
kub0815 hat geschrieben:Irgendwie bestätigt mich diese ganze Diskussion das es doof ist den Akku zu Mieten statt zu kaufen.
Stimmt. Nur waren die Alternativen damals noch blöder.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

Anonymous
16.12.2017 22:24
drilling hat geschrieben:Der Akku ist keine Hehlerware denn mvan hatte ihn nicht gestohlen sondern gemietet.
Das mit der Hehlerware war auch nur ein Vergleich für das bessere Verständnis...hat aber wohl nicht geholfen
Nochmal: der Verkäufer hat eine Batterie "verkauft", die ihm nicht gehört hat - damit kann der Käufer gar nicht Eigentümer der Batterie werden.

Anderes Beispiel:
Ein Mieter (als Besitzer) einer Eigentumswohnung kann diese auch nicht an jemanden verkaufen. Das kann nur der Eigentümer der Wohnung.

Die Batteriemiete ist ein cooles Konzept für günstige Einstiegspreise und Sorgenfreies Fahren.
Beim Verkauf gibt es zusätzlich Papierkram.
Nur weil ein Vollhonk (Käufer) glaubt mit dem Verkäufer ein Spielchen spielen zu können ist die Batteriemiete kein schlechtes Konzept.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

Karlsson
16.12.2017 22:35
BED hat geschrieben:Anderes Beispiel:
Ein Mieter (als Besitzer) einer Eigentumswohnung kann diese auch nicht an jemanden verkaufen. Das kann nur der Eigentümer der Wohnung.
Der Mieter ist hier ja Eigentümer des Fahrzeugs. Analog dazu könnte er die Wohnung schon verkaufen - aber nur mir dem Hinweis, dass das Sofa darin Renault gehört und Bedingung für den Kauf ist, dass der Käufer der Wohnung das Sofa weiter von Renault mietet.
Aber stimmt schon, wenn einem der Akku gehört, ist alles einfacher.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

Blau-Mann
17.12.2017 07:41
Naja, bei einem Wohnungsverkauf bedarf es ja immer noch eines notariellen Kaufvertrages.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

DeJay58
17.12.2017 08:07
Ja und? Dem Notar interessiert der Vertragsinhalt aber nicht
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

Blau-Mann
17.12.2017 08:22
Zumindest in Deutschland ist es so, dass nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer die Immobilie veräußern kann. Oder eine dritte Person, die vom Eigentümer durch eine notarielle Urkunde bevollmächtigt wurde.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

DeJay58
17.12.2017 08:24
Das schon. Aber ob der Ofen gemietet ist überprüft keiner
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

Schwarzwald-Stromer
17.12.2017 11:35
Irritiert mich immer wieder, dass man in Forendiskussionen über ein gutes Beispiel wieder in eine total andere Richtung abdriftet.
Nochmal zur Rechtslage des verwendeten Standardkaufvertrages.

Es wurde im Kaufvertrag ein Fahrzeug als Ganzes verkauft.
Gekauft wie besichtigt.
Der Akku wurde im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen.
Der Verkäufer war zwar als Mieter im Besitz des Akkus, aber nicht Eigentümer.
Der Verkäufer kann diesen Akku nach dem Gesetz nicht auf eigene Rechnung ( hier im Fahrzeug includiert) verkaufen.

Der Käufer hat das Recht auf Erfüllung des Vertrages (also auf einen Akku)
Vermutlich spielt es nur eine untergeordnete Rolle ob der Verkäufer autolebenslang die Miete bezahlt oder ihm einen gleichwertigen gebrauchten Akku zur Verfügung stellt.
Wird das Auto verschrottet kommt erneut die Eigentumsfrage zum tragen.
Ein ausgedienter Akku ist kein Sondermüll sondern Rohstoff, für den es Geld gibt.
Nach meiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Kfz-Branche sehe ich nur einen sinnvollen Weg für den Verkäufer um mit möglichst geringem finanziellen Verlust aus der Sache herauszukommen.
Über einen Rechtsanwalt den eigenen Verkaufsvertrag wegen Unzulässigkeit (Verkauf einer nicht im Eigentum stehenden Sache)
für nichtig erklären zu lassen.
Wegen Schadenersatzansprüchen des Käufers würde ich mir eher keine Sorgen machen. Erstens müsste er entstandenen Schaden nachweisen, 2. ist ihm durch Mails bekannt gewesen, dass der Akku gemietet ist.
Man könnte ihm auch unterstellen, dass er bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte nie in den Mietvertrag einzutreten, sondern sich die Akkunutzung zu erschleichen.

Ich bin ziemlich sicher, ein gut formulierter Rechtsanwaltsbrief mit Fristsetzung bringt Bewegung in die Sache.

Lehrgeld wird der Verkäufer auf jeden Fall bezahlen.
ID.3 Pro Performance 1st, go-eCharger, Eigenstrom

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
17.12.2017 11:38
Wir würden hier einen riesen Schritt weiter kommen, wenn der TE erklären würde, ob er beweisen kann, dass er dem Käufer mitgeteilt hatte, dass der Akku gemietet ist.

Ciao
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