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Eichrechtskonforme Ladesäulen

435 Beiträge - Seite 20 von 44

VDE-Anwendungsregel: E-Fahrzeuge eichrechtskonform laden

uturn
18.07.2018 09:45
...Mit der neuen VDE-Anwendungsregel E-VDE-AR-E 2418-3-100 „Elektromobilität – Messsysteme für Ladeeinrichtungen“ ermöglichen die Experten von VDE-DKE das eichrechtskonforme, transparente und korrekte Abrechnen beim Laden von Elektrofahrzeugen. Sie machen damit den Weg frei für eine flächendeckende Einführung von Stromzählern in Ladesäulen.

Bislang scheiterte der flächendeckende Aufbau einer Ladeinfrastruktur an einer Lücke des Dokuments 6-A „Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität“ des Regelermittlungsausschuss (REA). So reichten der Detaillierungsgrad und der Umfang der Anforderungen des Dokumentes 6-A nicht aus, um einheitlich eichrechtskonforme und interoperable Systeme im Wechsel- und Gleichspannungsbereich entwickeln und zertifizieren zu können....
https://www.ew-magazin.de/vde-anwendung ... ahrzeugen/


Vielleicht interessant für den einen oder anderen... sofern schon bekannt, kann es natürlich wieder gelöscht werden.

Grüße
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Re: VDE-Anwendungsregel: E-Fahrzeuge eichrechtskonform laden

Tho
18.07.2018 09:57
Liegt die VDE Anwendungsregel jemanden vor und könnte kurz mit eigenen Worten (Urheberrecht) wiedergeben, wie eine solcher Ladepunkt nach VDE aussehen muss?
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
PV, Speicher zu Hause + Mitbegründer Bürger Energie Drebach eG http://www.buerger-energie-drebach.de

Re: VDE-Anwendungsregel: E-Fahrzeuge eichrechtskonform laden

Vanellus
18.07.2018 10:32
Liebe Moderatoren: bitte diesen thread hier anhängen:
betreiber-roaming-abrechnung/eichrechts ... =Eichrecht
Dann ist es in einem thread versammelt.

Danke
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
Tesla Model 3 seit 12.6.2019

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

uturn
19.09.2018 10:51
https://news.innogy.com/zaehler-fur-sch ... stationen/#
innogy und Isabellenhütte bringen Zähler für Schnellladesäulen auf den Markt...

...Tobias Wolff, Business Development Manager Energy Supply & Smart Grid der Isabellenhütten Messtechnik, betont: „Unser innovatives und kompaktes Entwicklungsergebnis ist nicht exklusiv und wird allen interessierten Marktteilnehmern ohne Lizenzthemen bezüglich der von Innogy bereits im Feld eingesetzten manipulationssicheren Kommunikationsstruktur zur Verfügung stehen. Seit der Vorstellung unseres Konzeptes beim BMWi-Workshop Fachgruppe Recht ist die Resonanz vom Markt enorm.“ ...

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

Anonymous
19.09.2018 12:38
Sehr gut, dann verschwinden wohl bald endlich die unfairen Pauschalpreise (die unter anderem dazu ermutigen die Säule länger als nötig zu blockieren), und man zahlt endlich für die geladenen kWh.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

ITStromer
19.09.2018 13:35
Bald?
Zitat: "...Geprüfte und in Serie produzierte Geräte werden für die zweite Jahreshälfte 2019 erwartet..."
Das klingt für mich eher danach, dass vor 2020 die pauschalen Mondpreise nicht verschwinden werden.

Hat jemand in dem Zusammenhang schonmal eine Tankstelle gesehen, wo dransteht: Jeder Tankvorgang 20€!
Da würde sich der Humvee-Fahrer freuen und der Mopedfahrer guckt blöd aus der Wäsche.
Hyundai IONIQ Elektro Premium in Polar White bestellt: 15.2.17 produziert: 14.09.17 verschifft: 15.9.17 Ankunft beim Händler: 10.11.17 16.8. 22.6. 15.5. rumstromern seit: 16.11.17

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

mweisEl
21.09.2018 19:10
ITStromer hat geschrieben:Hat jemand in dem Zusammenhang schonmal eine Tankstelle gesehen, wo dransteht: Jeder Tankvorgang 20€!
Da würde sich der Humvee-Fahrer freuen und der Mopedfahrer guckt blöd aus der Wäsche.
Da wäre die Analogie wohl eher "Jeder Tankvorgang 100 €" und falls der Sprit nicht auf Anhieb aus dem Zapfhahn tröpfelt, nochmal 100 € für den nächsten Tankversuch.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

mweisEl
27.09.2018 13:39
Hier dazu noch zwei Topics aus einer parlamentarischen kleine Anfrage bzgl. Ladeinfrastruktur:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/043/1904366.pdf

19. Q: Welche Aufträge (z. B. Studien, Gutachten oder andere Dienstleistungen) hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren vergeben, die das Thema der Eichrechtskonformität im Zusammenhang mit eichrechtskonformen Ladeeinrichtungen zum Gegenstand hatten (bitte nach Auftragsvolumen, Laufzeit und Auftragnehmern aufschlüsseln)?
A: Keine.

12. Q: Auf welche Weise dürfen Betreiber von Ladesäulen, die nicht eichrechtskonform sind, den abgegebenen Ladestrom nach Maßgabe der Preisangabenverordnung künftig abrechnen (bitte unter Nennung der Übergangsregelungen der Preisangabenverordnung beantworten, und nach vertragsgebundenem Laden und Ad-hoc-Laden sowie nach Gleichstrom- und Wechselstromladeeinrichtungen aufschlüsseln)?
A:Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird in Kürze ein Rechtsgutachten zur Anwendbarkeit von § 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) auf Ladestrom für Elektromobile sowie zur Zulässigkeit und Vereinbarkeit verschiedener am Markt befindlicher Tarifmodelle für Ladestrom mit der PAngV auf seiner Internetseite veröffentlichen. Dieses hat auch die Frage der Anwendung möglicher Übergangsfristen zum Gegenstand.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... nFile&v=10 (24. August 2018)

1. Verbrauchsabhängige Abrechnung von Ladestrom nach Kilowattstunden

Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Ladestrom nach Kilowattstunden stellt grundsätzlich die nach § 3 PAngV korrekte, nachvollziehbare und transparente Preisangabe und Abrechnung von Ladestrom dar, die Sinn und Zweck der verbraucherschützenden PAngV erfüllt. Die Verwendung der Maßeinheit Kilowattstunde (kWh) ist entsprechend auch als Mengeneinheit für den Arbeitspreis für die Abgabe von leitungsgebundenem Strom in § 3 PAngV vorgeschrieben.

Dies schließt jedoch mehrstufige Tarife nicht aus, bei denen die Unternehmen neben der Abgabe von Strom nach kWh andere Preisbestandteile wie ein Entgelt je Ladevorgang (z. B. für die Nutzung der Ladeinfrastruktur in Form einer Grund- oder Startgebühr) oder ein Entgelt für das „Besetzthalten“ der Ladesäule in Form einer Parkgebühr erheben.

2. Verbrauchsunabhängiges Flatrate-Preismodell beim vertragsbasierten Laden

Eine Preisgestaltung, die für einen gewissen Zeitraum einen verbrauchsunabhängigen Festpreis für den Bezug von Elektrizität (Flatrate) vorsieht, ist mit § 3 PAngV vereinbar

3. (Unzulässige) Verbrauchsunabhängige Zeittarife auf Vertragsbasis

Die Abrechnung von Stromlieferungen durch Minutentarife ist auch auf Basis vertraglicher Vereinbarungen mit den Vorgaben der PAngV unvereinbar. Die Ladezeit ist energiewirtschafts- und wettbewerbsrechtlich keine energierelevante Messgröße, denn je nach Abgabeleistung der Ladesäule (kann aktuell bis zu 400 kWh [sic!] betragen), des Ladezustandes und der Ladekapazität der in den Elektrofahrzeugen verbauten Batterie und weiteren Rahmenbedingungen (z. B. Witterungsverhältnisse) variiert die erworbene Energiemenge je Minute erheblich. Der nach Zeit bezahlte Preis steht also in keiner Relation zur gelieferten Energiemenge, die das Hauptanliegen des Verbrauchers bei der Nutzung einer Ladesäule ist.

4. Abrechnung von punktuellem Aufladen („Ad-hoc-Ladungen“) in Form von Session Fees mit Zeittarifen

Für diese Tarifmodelle gelten die Ausführungen zur rechtlichen Bewertung unter Nummer 3 analog.

5. Abrechnung von punktuellem Aufladen („Ad-hoc-Ladungen“) in Form von Session Fees mit Einmalzahlung

Verbrauchsunabhängige Abrechnungen von „Ad-hoc-Ladungen“ durch Zahlung eines fixen Betrages pro Ladevorgang sind mit der PAngV ebenso nicht vereinbar. Es wird der gleiche Preis verlangt, unabhängig davon, ob die Ladedauer z. B. 15 Minuten oder vier Stunden beträgt und der Fahrzeugnutzer entsprechend eine geringere oder eine deutlich größere Strommenge (Leistung) erhält. Solch ein Tarif ist bezogen auf die Energielieferung weder klar und eindeutig noch lässt er sich aufgrund der großen Leistungsvarianz von Ladesäulen (Leistung kann, wie erwähnt, bis zu 400 kWh [sic!] betragen) mit anderen Tarifen einfach und eindeutig vergleichen. Damit ist er im Sinne der PAngV als Verbraucherschutzgesetz unangemessen und ungeeignet für den Bezug von Strom an Ladesäulen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

Cerebro
27.09.2018 14:16
Na dann ist das Thema ja durch.
Zeittarif rechtlich nicht zulässig
Pauschaltarif rechtlich nicht zulässig

Da bin ich ja mal gespannt bis wann das umgesetzt sein muss.
e-Golf
e-tron
26kW PV+15kWh Speicher

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

Anonymous
27.09.2018 14:25
Und bis wann werden diese unzulässigen Zeit- und Pauschaltarife dann noch toleriert?

Oder können wir die Säulenbetreiber jetzt schon anzeigen?
ein Entgelt für das „Besetzthalten“ der Ladesäule in Form einer Parkgebühr erheben.
Eine Parkgebühr ist sowieso auch nur zulässig wenn der Parkplatz auf Privatboden ist, auf öffentlichen Boden ist das unzulässig (außer die Gebühr geht an den öffentlichen Besitzer, also Gemeinde, Landkreis, oder Bund).
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