(Zunächst Disclaimer: Bin Geschäftsführer bei einem Stromanbieter, der auch "Autostrom" hat).
Wenn Dein Stromanbieter für die Wärmepumpe zustimmt, dann ist es kein Problem auch andere abschaltbare Lasten über den Zähler abzurechnen. Das EnWG erlaubt dies ... jetzt kommen allerdings einige Dinge, die man auch noch bedenken muss:
=> Die Eindeckung (also was der Stromanbieter für Dich ins Netz einspeist) ist plötzlich von der Temperatur an einem Referenzort für das Netzgebiet abhängig. Meist ist es komplizierter dies in die eigenen Prozesse einzubauen, weshalb viele Anbieter keine Wärmepumpentarife haben...
=> JA, es kann mit reduzierten Netzentgelte gearbeitet werden. Ob ein Anbieter diese Ersparnis aber auch an seinen Kunden weitergibt ist die große Frage
=> Generell: Es wird ein Rundsteuerempfänger benötigt, der kostet extra (wenn man nicht bereits einen für die WP hat.
=> Es dürfte sich insgesamt nach 1-2 Jahren rechnen von einem "normalen" Tarif auf einen speziellen WP Tarif zu gehen.
=> Die genaue Ersparnis ist von der Temperatur und dem Netzgebiet abhängig => Daher schwer vorhersehbar.
Es gibt noch ein paar andere Einschränkungen, was insgesamt (leider) dazu führen, dass etwas Banales wie ein Stromtarif zu einer beratungsintensiven Leistung wird. Auf einem Stromtarif ist allerdings kaum Marge, weshalb diese Beratungsleistung (noch) kaum jemand übernimmt.
Gruß,
Thorsten