Quelle: vde.comKünftig gilt, dass Ladeeinrichtungen ab einer Bemessungsleistung größer 4,6 kVA beim Netzbetreiber anzumelden sind. Außerdem wird ein netzdienliches Verhalten der Ladeeinrichtung gefordert, z.B. eine Blindleistungsregelstrategie. Mit diesen neuen Anforderungen schafft VDE|FNN Voraussetzungen für eine Integration größerer Stückzahlen von Elektroautos in die Niederspannungsnetze.
Mir ist keine Typ2 Station bekannt, die eine Blindleistungsregelstrategie besitzt.
Bei der AC-Ladung, kann das ja nur das Ladegerät vom eAuto übernehmen, aber wie man an ZOE merkt, kann man ja nicht davon ausgehen, dass das Fahrzeug diese besitzt !?
Was konkret drin steht, weiß ich nicht, da ich keien 55,88 € für einen ENtwurf ausgeben werde