Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
17.11.2017 17:37In der ZEIT von gestern:
Nach einer internen Analyse der EnBW ist keine der 471 konzerneigenen Ladesäulen eichrechtlich in der Lage, korrekt Kilowattstunden oder Ladezeit abzurechnen. 264 der 471 lassen sich nicht nachrüsten. Weitere 112 nur mit "sehr hohem technischem Aufwand". Für die meisten der EnBW-Säulen bedeute das den Abriss. "Für andere Ladesäulenbetreiber dürfte die Statistik ähnlich aussehen."
Die EnBW bestreitet den drohenden Abriss. Das gelte nur, wenn das Eichrecht nicht überarbeitet werde. (Also Bestätigung, dass das nach geltendem Recht zutrifft). Die Änderung des Eichrechts werde aber gerade politisch besprochen. Aktuell möglicher Ausweg: Flatrate oder verschenken.
Wenn sich das herumspricht, wird das nicht gerade dazu beitragen, den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur weiter voran zu treiben. Wenn das Eichrecht sich als Stock in den Speichen herausstellt, wäre das eine peinliche Nummer.
Am 6. Dezember findet in Kiel eine Veranstaltung der WTSH statt, in der es auch einen Vortrag eines Vorstandsmitgliedes der Eichdirektion Nord geben wird. Es sind noch Plätze frei.
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Re: Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
17.11.2017 18:28Bei einem Politikum wird das so gedreht, dass das Ganze wieder passt. Von daher wird da mit Sicherheit keine Säule abgerisssen. Das einzige, was abgerissen gehört, ist dieser eichrechtliche Wahnsinn. Man fragt sich ernsthaft, ob bei manchen Entscheidungsträgern der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist. Immer alles bis ins kleinste Detail regeln wollen... . Manchmal ist es echt zum Davonlaufen.
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Re: Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
17.11.2017 18:39Das Eichrecht ist eigentlich da um die Verbraucher zu schützen und das ist gut so. Nur sollte man bei den Ladestellen doch nochmal überdenken ob man jetzt wirklich soviel fordern kann und muss, mit deutlich weniger Eich-Aufwand ginge das bestimmt auch.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
Anonymous
18.11.2017 12:45und wenn die abgerissenen ersetzt wurden und überall neue säulen stehen (mutti zahlt, enbw ist finanziell ....) dann werden diese abgerissen, weil jemand aufgefallen ist, daß kein strompreis wie an den zapfsäulen angegeben wird.
Re: Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
michael060392
19.11.2017 18:35Was ich nicht verstehe:
Wenn ich als Energieunternehmen vorhabe, solche Ladesäulen aufzustellen, dann sollte gerade mir als solches Unternehmen doch die Rechtslage bekannt sein...? Selbst hier in einem Forum von Enthusiasten habe ich schon so oft von Eichrecht gelesen... Wie kann es denn sein, dass ein solches Unternehmen das einfach verpennt?
Oder hat sich an der Rechtslage/Rechtssprechung etwas geändert, seit diese Säulen konzipiert wurden?
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Re: Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
19.11.2017 19:33michael060392 hat geschrieben:Was ich nicht verstehe:
Wenn ich als Energieunternehmen vorhabe, solche Ladesäulen aufzustellen, dann sollte gerade mir als solches Unternehmen doch die Rechtslage bekannt sein...? Selbst hier in einem Forum von Enthusiasten habe ich schon so oft von Eichrecht gelesen... Wie kann es denn sein, dass ein solches Unternehmen das einfach verpennt?
Oder hat sich an der Rechtslage/Rechtssprechung etwas geändert, seit diese Säulen konzipiert wurden?
Gibt es einen Link zum Zeit-Artikel?
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Re: Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
20.11.2017 12:09Die Säulen sind noch aus Zeiten, als das Eichamt noch keine konkreten Vorgaben für Ladesäulen hatte.
Selbstverständlich haben die Säulen in der Regel geeichte Zähler - das reicht aber nicht mehr.
Es geht vor allem um die unveränderbare Messwertdaten-Erfassung, Weitergabe und Speicherung. Es darf keine Möglichkeit der Manipulation geben. Die Daten müssen entsprechend verschlüsselt werden.
Das Kundendisplay, welches jede Maktstandwaage zur Info über den Wiegevorgang für den Kunden haben muss, spielt wohl keine so große Rolle mehr. Ich habe die Anforderungen der Eichbehörde gelesen, finde das PDF im Netz aber nicht mehr.
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Re: Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
AndiH
20.11.2017 14:07Schwani hat geschrieben:
Es geht vor allem um die unveränderbare Messwertdaten-Erfassung, Weitergabe und Speicherung. Es darf keine Möglichkeit der Manipulation geben. Die Daten müssen entsprechend verschlüsselt werden.
Das gilt dann wenn der Kunde sich auf die Daten aus dem Backend verlassen muss, weil er nichts anderes wie z.B. einen Kassenzettel als Nachweis hat. Dann muss der Betreiber z.B. per digitaler Signatur nachweisen, das der Wert nicht verändert oder synthetisiert wurde, sondern genau so wie abgerechnet aus dem geeichten Messgerät stammt.
Gruß
Andi
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Re: Alle EnBW-Ladesäulen eichrechtlich unzulässig?
20.11.2017 14:19Wenn die Säule einen Zähler hat, dann könnte sich der Kunde die Werte aber notieren.
Ich denke das Problem ist schon lösbar, wenn man ein Sichtfeld in die Säulen schneidet.