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ClarkKent hat geschrieben:Also das mit dem Verzug setzen finde ich eigentlich nicht so nett - der Händler kann ja im Grunde genommen nichts dafür.
Glaubst du den Händler interessiert sich dafür, wie es Dir geht, wenn du spontan arbeitslos wirst und du eine Rechnung nicht zahlen kannst?
Im Regelfall nicht.
In Verzug setzen ist geltendes deutsches Recht. Einem Käufer sind m.E. sogar eher sehr wenig Möglichkeiten gegeben dem Händler wirklich "Druck" zu machen.
Wenn ich richtig aufgepasst habe ist es so, dass man den Händler im Regelfall 6 Wochen nach dem Liefertermin in Verzug setzen.
Danach muss man eine weitere Frist von ca. 2-3 Wochen setzen. Erst wenn diese ebenfalls abgelaufen ist, kann man überhaupt erst vom Vertrag zurückzutreten bzw. einen etwaigen Schaden (sofern zulässig und gut dokumentiert) geltend machen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
D.h. man hat einen riesen Aufwand und m.E. nur geringen Nutzen.
Will man zudem vom Vertrag zurückzutreten, wird sich ein Händler in Sachen Ioniq BEV vermutlich eher ins Fäustchen lachen.
Hier im Forum hatte ich auch bereits gelesen, dass ein Händler in Verzug gesetzt werden sollte und der Händler daraufhin quasi meinte "OK, dann treten wir eben vom Vertrag zurück".
Tolle Wurst....