ecopowerprofi hat geschrieben:Es ist allgemein bekannt, dass nur Ladestationen gefördert werden, die fest installiert werden. Die Förderung ist Standort bezogen. Der go-e kann ohne Werkzeug demontiert werden und ist damit nicht förderfähig. Man will einfach verhindern, dass die Ladestation nur einmal gekauft wird und damit für verschiedene Standorte die Fördeung mehrfach abgegriffen wird.
Genau das ist das Problemlos. Es ist allgemein bekannt und es steht nirgends explizit geschrieben. „Allgemein bekannt“ kann sich innerhalb einer gewissen Zeit und Gefühlslage einer Behörde auch einmal komplett neu definieren. Außerdem ist diese Argumentation komplett hinfällig weil nach Abschluss der Maßnahme die Rechnung der Wallbox eingereicht werden muss und hier ist eine eindeutige Seriennummer vermerkt.
Über die beschaffte Ladeinfrastruktur darf nicht vor Ablauf einer Dauer von fünf Jahren verfügt werden.
D.h. die Ladestation muss 5 Jahre am Standort, der im Antrag genannt wurde, verbreiben. Das ist beim go-e nicht gewährleistet da mobil.
Genau so ein Quatsch, als wenn ich eine andere Wallbox nicht auch von der Wand abschrauben könnte. Und auch hier gilt: auf den Rechnungen der Ladestation sind Seriennummer vermerkt. Hier wird dem Bürger unterstellt das man mit der Box doch nur mobil unterwegs sein will. Rechtlich sind Unterstellungen ein sehr schmaler Grad.
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung und der Netzanschluss von AC-Ladeinfrastruktur (Wechselstrom) mit einem oder mehreren Ladepunkten.
Der go-e hat keinen festen Netzanschluss sondern nur einen Stecker.
Exakt die selbe schwammige Argumentation. Wenn man mit einer Elektrofachkraft spricht, dann erklärt diese ganz schnell das eine Steckdose exakt so ein Netzanschluss darstellt.
Auf die Förderung besteht keinen Rechtsanspruch und kann daher ohne die Angaben von Gründen abgelehnt werden.
Hier befindet sich die Behörden und alle die das nachquatschen ebenfalls auf dem Holzweg. Ein Anruf bei meinem Anwalt ergab einige entscheidenden Satz für mich als Rechtslaie: „Sie haben kein Rechtsanspruch auf die Förderung- diese kann z.B. einfach so eingestellt werden, aber es muss schon genau definiert werden was gefördert wird und was nicht. Der letzte der sich damit befasst wäre ein Richter/Richterrin beim Verwaltungsgericht und die werden der Behörden etwas erzählen wenn nirgends niedergeschrieben ist welche Richtlinien zum Zeitpunkt der Antragsstellun galten und was dort drin stand.“ Der zweite Satz von Ihm: „Dafür sind die Rundschreiben da, diese sind nicht nur für den Bevölkerung sondern sich für die Behörden. Das Rundschreiben wurde einige Male seit Inkraftsetzung verändert, hier hätte die Behörden konkretisieren müssen. Ein Hinweis das nur fest angeschlossen Ladestation gefördert werden, muss dann eigentlich bei den Ergänzungen des Rundschreiben mit aufgenommen werden wenn man diesen Umstand als Ablehngrund ansetzen will. Beispielsweise wurde das Rundschreiben ja auch nach Inkraftsetzung um den Passus „ÖkoStrom“ ergänzt.“ Ist schon sehr interessant wenn man mit solchen Leuten spricht und scheinbar war ich nicht der erst der Ihn zu diesem Thema befragt habe.
Nimm es nicht persönlich aber das alles ist „allgemein macht man das“ und „allgemein ist bekannt das das nicht geht“. Es gibt nichts schriftliches und nichts konkretes und vorallem nichts schriftliches. Mal wieder die totale Hörigkeit.
Eigentlich bin ich ein sehr ruhiger Zeitgenosse, aber was ich bis jetzt schon alles durch habe nur um meine - Anfang nächsten Jahres kommende Zoe - mit 22kw zu laden, ist schon nicht von schlechten Eltern. Da hätte schon so mancher dem ich das erzählen hingeschmissen. Von den Anforderungen der Stadtwerke mit erneuten Umbau meinen gerade einmal 1 Jahr alten Zählerkastens bis hin zu diesem Vorgang. Da kann mich der versöhnlich Satz auf dem Ablehnschreiben „das die Behörden es trotzdem toll findet das ich nicht mit der Elektromobilität für den Umweltschutz entschieden habe“ nicht mehr beruhigen.
Ich warte mal noch bis morgen, vielleicht kommt ja noch ein Link zu einem Schreiben wo das „was nicht darf“ exakt geschrieben ist. Ansonsten geht es am Montag in die zweite Runde denn ich lasse mir nicht unterstellen das ich ja sowieso nur Kohle für eine Mobile Wallbox haben möchte. Die gesamte Elektroinstallation inkl Erdkabel und Schachtarbeiten umfasst 2500€ die Wallbox 699€. Gefördert wird sowieso nur max 1000€.
So jetzt erstmal noch einen leckeren Wochenendkaffee trinken