Ja wir wissen du lebst von solchen Installationen... es steht in der Bewilligung wortwörtlich drin: 5. "Installation und Prüfungen der Ladeinfrastruktur sind durch eine Elektrofachkraft (nach DIN VDE 0105-100 bzw. DGUV Vorschrift 3) bzw. einen Betrieb des Elektrohandwerks durchzuführen."
In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf.
Die befähigte Person muss in erster Linie eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem muss sie über eine mindestens einjährige Berufserfahrung - zeitnah zur Ausbildung - im Bereich der Prüftechnik verfügen. Wichtig ist, dass die befähigte Person mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen vertraut ist und über die entsprechenden Kenntnisse zum Stand der Technik sowie der einschlägigen Normen und Vorschriften verfügt.
Und genau diesen Hinweis habe ich bisher auch in weiteren Bewilligungen gelesen!
Was auch super ist, da man sonst mehr Geld als nötig ausgeben muss, wenn man doch genau auf solche Elektrofachkräfte in der Verwandschaft oder Bekanntenkreis zurückgreifen kann! Es geht immerhin um unser aller Steuergeld!