Das Antragsformular beantwortet einige Fragen, liefert zumindest mir aber auch neue
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... ktur_p.pdf
Bin ja mal gespannt; bei mir passt es zeitlich super. Gerade eben wurde auch auf naturstrom.de umgestellt.
Allerdings ist mir z.B. noch nicht klar, ob bei einer öffentlich zugänglichen WB (das wäre in meinem Vorgarten der Fall) auch immer der ganze IT-Backend-Zirkus sein muss. Das wäre für diese Form der Bereitstellung natürlich ein KO-Kriterium.
Wenn eine private WB auch die 1000€ bekommt, soll es mir egal sein.
Nachtrag samt Zitat aus den Förderbedingungen:
Hinsichtlich der technischen Sicherheit muss der Aufbau der Normalladeinfrastruktur unter
Beachtung des § 3 Absatz 4 Ladesäulenverordnung erfolgen. Der Ladepunkt muss aus
Gründen der Interoperabilität mindestens mit einer Steckdose oder einer Fahrzeugkupplung
jeweils des Typs 2 gemäß der aktuellen Ausgabe der Norm DIN EN 62196-2 ausgerüstet
werden. Sofern die durch den Fördernehmer errichtete Normalladeinfrastruktur nach § 2
Absatz 9 Ladesäulenverordnung im öffentlich zugänglichen Raum errichtet wird, ist die
Ladesäulenverordnung vollumfänglich zu beachten. Öffentlich zugängliche
Normalladeinfrastruktur muss darüber hinaus über einen aktuellen offenen Standard an ein
IT-Backend angebunden und remotefähig sein.
Also zumindest bei mir formal nicht-öffentlich und mit Typ2, sollte reichen.