GoingElectric

NRW fördert Ladesäulen

1086 Beiträge - Seite 1 von 109

NRW fördert Ladesäulen

Holgi
16.10.2017 23:24
http://www1.wdr.de/nachrichten/landeszu ... s-100.html
Wer auf seinem Grundstück eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge aufstellt, kann dafür jetzt einen Zuschuss vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten.
Für jeden privat genutzten Ladepunkt gibt es maximal 1.000 Euro, öffentlich zugängliche Stromquellen werden mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst. Das teilte das NRW-Wirtschaftsministerium am Montag (16.10.2017) mit. Die neue Förderung ist Teil des "Sofortprogramms Elektromobilität", das die schwarz-gelbe Landesregierung für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen aufgelegt hat.
Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder ist der Bezug von zertifiziertem Grünstrom. Eine Übergangsregelung gibt es für Kunden mit einem üblichen Stromtarif. Sie können bis Ende März 2018 die Errichtung ihres Ladepunktes mit 30 Prozent bezuschussen lassen.
War heute ein Beitrag im Fernsehen
Hobby: egolfen
Anzeige

Re: NRW fördert Ladesäulen

Misterdublex
17.10.2017 06:12
Habe ich auch gesehen. War sehr überrascht!

Wenn man den Beitrag sieht/hört/liest denkt man:

Boar endlich kommt rot-grün in NRW in die Pötte. Aber denkste, rot-grün ist ja gar nicht mehr, da macht jetzt schwarz-gelbe grüne Wirtschaftspolitik. Verkehrte Welt! Ein Vorzeichen von Jamaika in Berlin?
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.

Re: NRW fördert Ladesäulen

acurus
17.10.2017 06:39
Irgendwie finde ich auch unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... mobilitaet keine Details. Spannend wäre ob man die auch rückwirkend bekommen kann, ich habe vor einigen Wochen meine Ladesäule aufbauen lassen.
Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: https://1.21-gigawatt.net

Re: NRW fördert Ladesäulen

corwin42
17.10.2017 07:05
Ist weiter unten verlinkt. http://www.progres.nrw.de

Letztendlich bin ich dann hier gelandet.
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... /index.php

Da kann man die Förderrichtlinie dann runterladen. Unter Punkt 4.2 steht dann:
Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides
noch nicht begonnen worden ist.
Scheint also nicht rückwirkend zu gehen.
Ioniq Elektro Style - Marina Blue - Seit 18.11.2017

IoniqInfo - App für die Ioniq Elektro Headunit

Re: NRW fördert Ladesäulen

Beu-el
17.10.2017 09:16


Vielen herzlichen Dank für den Hinweis!

Unser Tiguan ist bereits verkauft und der neue e-UP ist bestellt und soll Ende des Jahres (KW 51) kommen. Daher beschäftige ich mich gerade mit der Planung einer Wallbox. Geplant war ohnehin eine 11 kw-Box der Fa. Oscar Perdok GmbH. Die ist zwar für unser zukünftiges kleines Auto überdimensioniert, aber wer weiß, was noch kommt. Dazu sind wir seit langen Jahren Bezieher von Öko-Strom, so dass wir hoffentlich mit einer 50 % Förderung rechnen können. Einfach prima!

Ich wünsche allen E-Auto-Fahrern immer ein paar kw im Akku!

Klaus aus Bonn
Anzeige

Re: NRW fördert Ladesäulen

Anonymous
17.10.2017 09:32
Das Antragsformular beantwortet einige Fragen, liefert zumindest mir aber auch neue
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... ktur_p.pdf

Bin ja mal gespannt; bei mir passt es zeitlich super. Gerade eben wurde auch auf naturstrom.de umgestellt.

Allerdings ist mir z.B. noch nicht klar, ob bei einer öffentlich zugänglichen WB (das wäre in meinem Vorgarten der Fall) auch immer der ganze IT-Backend-Zirkus sein muss. Das wäre für diese Form der Bereitstellung natürlich ein KO-Kriterium.
Wenn eine private WB auch die 1000€ bekommt, soll es mir egal sein.

Nachtrag samt Zitat aus den Förderbedingungen:
Hinsichtlich der technischen Sicherheit muss der Aufbau der Normalladeinfrastruktur unter
Beachtung des § 3 Absatz 4 Ladesäulenverordnung erfolgen. Der Ladepunkt muss aus
Gründen der Interoperabilität mindestens mit einer Steckdose oder einer Fahrzeugkupplung
jeweils des Typs 2 gemäß der aktuellen Ausgabe der Norm DIN EN 62196-2 ausgerüstet
werden. Sofern die durch den Fördernehmer errichtete Normalladeinfrastruktur nach § 2
Absatz 9 Ladesäulenverordnung im öffentlich zugänglichen Raum errichtet wird, ist die
Ladesäulenverordnung vollumfänglich zu beachten. Öffentlich zugängliche
Normalladeinfrastruktur muss darüber hinaus über einen aktuellen offenen Standard an ein
IT-Backend angebunden und remotefähig sein.


Also zumindest bei mir formal nicht-öffentlich und mit Typ2, sollte reichen.

Re: NRW fördert Ladesäulen

Misterdublex
17.10.2017 12:58
Das Ganze ist ein echter Anreiz.
Bisher plane ich außen am Haus CEE blau 16 A installieren zu lassen mit (5-adriger Zuleitung) um mir den Schütz zu sparen wollte ich ursprünglich den Volvo-Ziegel nutzen, durch die 5-adrige Ausführung aber Ausbaupotentiale bewahren.

Durch die Förderung ist eine Typ 2 Wallbox mit Backend gar nicht mehr viel teurer als der Volvo-Ziegel.
Eine Überlegung wäre es wert. Gleichzeitig kommen mir da die Gedanken: Die Webasto DC-Wallbox soll ja auch nur 2500€ kosten, abzüglich 50% Förderung sind das dann auch nur noch 1250%.
Bei den Konditionen kommt mir ein bisschen der Gedanke auf: DC am eigenen Haus - will ich haben!
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.

Re: NRW fördert Ladesäulen

Smarti453
17.10.2017 22:51
Gilt das ganze auch für Mobile Wallboxen wie dem NRG Kick?
Green Flash Cabrio ab 01/2018
Keba P30 c-Serie 22kW

Re: NRW fördert Ladesäulen

MacGyver1977
17.10.2017 23:50
Wenn ich es richtig Verstanden habe Ja (Punkt 3.2 im Formular). Ich werde die nächsten Tage aber bestimmt noch viel Kleingedrucktes dazu Lesen.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
* Ioniq electric Premium in Orange mit Schiebedach
* 32A CEE Dose & Mennekes Amtron Xtra 22 C2 Wallbox in der Garage / Ökostrom mit OK-POWER Zertifikat
* PV-Anlage mit 5,2 kWp + 6,4 kWh Speicher
* eNiro Spirit 64kWh mit 3P-Lader bestellt

Re: NRW fördert Ladesäulen

Anonymous
18.10.2017 00:07
Das Wesentliche vorab:

6.14
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von stationärer Normalladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge im Sinne des § 2 der Verordnung über technische Mindestanforderungen an
den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen
Ladepunkten für Elektromobilität (Ladesäulenverordnung –LSV) vom 09.03.2016 BGBl.
Voraussetzung für die Zuwendung für Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang
erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem
regenerativem Strom (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammt.

Bei Antragstellung bis zum 31.03.2018 ist eine Förderung unter Verzicht auf die vorgenannte
Voraussetzung möglich. Die Förderquote reduziert sich in dem Fall auf 30 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben bei unveränderten Förderobergrenzen (siehe Anlage).
Hinsichtlich der technischen Sicherheit muss der Aufbau der Normalladeinfrastruktur unter
Beachtung des § 3 Absatz 4 Ladesäulenverordnung erfolgen. Der Ladepunkt muss aus
Gründen der Interoperabilität mindestens mit einer Steckdose oder einer Fahrzeugkupplung
jeweils des Typs 2 gemäß der aktuellen Ausgabe der Norm DIN EN 62196-2 ausgerüstet
werden. Sofern die durch den Fördernehmer errichtete Normalladeinfrastruktur nach § 2
Absatz 9 Ladesäulenverordnung im öffentlich zugänglichen Raum errichtet wird, ist die
Ladesäulenverordnung vollumfänglich zu beachten. Öffentlich zugängliche
Normalladeinfrastruktur muss darüber hinaus über einen aktuellen offenen Standard an ein
IT-Backend angebunden und remotefähig sein.


 Förderfähig ist stationäre Normalladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von
mindestens 11 kW und maximal 22 kW
 Zuwendungsfähige Ausgaben für Normalladepunkte sind zum Beispiel:
o Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik
o Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
o Anfahrschutz, Beleuchtung
o Tiefbau, Fundament
o Montage und Inbetriebnahme
o Netzanschluss
o Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses
Hinweis:
Die Förderung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der De-minimis-Regelung.
Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten.


Ansonsten hier
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... e_2017.pdf
alle Details.
Laut Antragsformular werden auch nicht öffentliche Ladepunkte gefördert, wenn diese Strom aus erneuerbaren Quellen bzw. aus einem "...zertifizierten Grünstrom-Liefervertrag" nutzen.

Sehe ich das richtig? Ich habe Kosten im o.a. Sinne von >2000€ und bekomme dann 50%=1000€ (max) als Förderung?
Alles klar
Anzeige

Registrieren
Anmelden