Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
Anonymous
09.10.2017 15:05Fire hat geschrieben:Ich denke ohne durchdrehende Reifen und aufheulende Motoren wird wohl kaum einer eines Rennens bezichtigen und dass du auf 50 nicht 2x schalten musst ist ja schliesslich nicht deine Schuld
2x schalten?!
Mein Verbrenner erreicht 50 km/h im ersten Gang (bei ca. 7000 U/min also auf jedem Fall aufheulend )...
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Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
09.10.2017 15:16Helfried hat geschrieben:
Das Vorfahren von Motorrädern ist übrigens im Gesetz so vorgesehen.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Man darf nicht rechts überholen und muss beim (links) überholen einen Abstand von 1 m einhalten. Das dürfte an der Ampel schwierig werden. Die Ausnahme dazu gilt für Krafträder nicht:
§ 5 (8) StVO: Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen
Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
09.10.2017 15:41Helfried hat geschrieben:Das Vorfahren von Motorrädern ist übrigens im Gesetz so vorgesehen.
Wo steht das genau???
Aktuell fahre ich ja im "SonntagsOpa-Modus", um das Fahrwerk zu schonen, aber solange man nicht provozeirend zum Ampelnachabrn schaut, kann das ja kaum ein Rennen sein. Aufheulender Motor im Leerlauf geht ja nicht Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
Helfried
09.10.2017 16:01eDEVIL hat geschrieben:Helfried hat geschrieben:Das Vorfahren von Motorrädern ist übrigens im Gesetz so vorgesehen.
Wo steht das genau???
Keine Ahnung, die Führerschein-Unterlagen habe ich schon verbrannt.
Würde mich aber wundern, wenn Motorräder von der Regelung ausgenommen wären (in Österreich).Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
Anonymous
09.10.2017 16:02@ eDEVIL, er interpretiert das falsch und schreibt wie so häufig Unsinn.
In Österreich darfst Du an einer stehenden Kolonne mit dem Motorrad vorsichtig nach vorne fahren.
Hier der Gesetzestext
12 Abs. 5 StVO: "Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden."
Diese Bestimmung wurde mit der 20. StVO-Novelle für alle einspurigen Fahrzeuge (früher nur Radfahrer) eingeführt.
Aber Achtung: Auch beim "Vorbeischlängeln" bleibt das Überfahren von Sperrlinien, das Missachten von Bodenmarkierungen, die den Fahrstreifen für bestimmte Fahrtrichtungen vorsehen, ... weiterhin verboten!
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Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
09.10.2017 16:27Ah ok, in Ö. Die in Berlin auf der Satdtautobahnfahrenden Organspender, drängeln sich ja gern bei zäh fließendem EVrkehr irgendwo mittig durch. Wenn man dann eher sehr nah an der Linie fährt, um genau das zu verhidnern, wirds noch abenteuerlicher
Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
nr.21
09.10.2017 21:49Nun ja - auf der Stadtautobahn werden ja so ziemlich alle Regeln verletzt, zB. dass keine freie Wahl der Fahrspuren besteht und nicht rechts überholt werden darf.
Ich mache den Bikern gerne Platz, wenn welcher da ist, damit sie die Abgase der Verbrennerkollegen nicht unnötig lange einatmen müssen
Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
09.10.2017 22:39nr.21 hat geschrieben:Ich mache den Bikern gerne Platz damit sie die Abgase der Verbrennerkollegen nicht unnötig lange einatmen müssen
Bei dem bestialischen Abgasgestank den Motorräder erzeugen, sollte sie so umgebaut werden, dass immer erst der Fahrerhelm belüftet wird.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
mobafan
10.10.2017 10:21Wo man echt aufpassen muss, wenn sich Motorradfahrer neben einem auf die Linksabbiegerspur stellen. Ich hatte das zum Glück bemerkt und eher langsam beschleunigt - was auch gut war, denn wie erwartet hat er sich beim Umspringen der Ampel auf Grün illegal vor mich gesetzt. Hätte ich beschleunigt, wie ich es sonst an der Ampel getan hätte, wäre es unweigerlich wegen dieses Idioten zum Unfall gekommen.
In Hameln habe ich mir mittlerweile angewöhnt, nur noch im Schnarchmodus zu beschleunigen. Mit zügigem Fahren muss man nämlich an jeder Ampel wieder stehenbleiben und das Spiel beginnt von vorn. Die grüne Welle hier ist scheinbar für den 19 PS-Seat-Marbella von 1989 ausgelegt. Ja, das Auto, bei dem in der Anleitung stand, dass man die Fenster geschlossen halten sollte, um nicht zu viel Windwiderstand zu haben.
Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts
10.10.2017 10:37In Österreich ist für alle Einspurigen auch nur das Vorbeifahren und nicht das Überholen erlaubt. Man muss die Begriffe unterscheiden. Mit der deutschen StVo kenn ich mich nicht so detailliert aus.
Definitiv wird keiner ein Rennen sehen wenn Du einfach nur zügig wegfährst. Hu einem Rennen gehört ja auch der Vorsatz. Und warum sich hier Leute mit 2stelligen kW Zahlen über sowas Gedanken machen ist mir ein Rätsel. Von außen gesehen sieht das nicht so schnell und stark beschleunigend aus wie sich das manche einbilden. Eher langsam sogar weil leise.
Selbst ein Tesla P100D wirkt von 0-50 eher zäh wenn man daneben steht. Jeder GTI kommt da optisch ran wenn er schön laut ist.
Rudi und ich haben bei einem Beschleunigungsrennen mitgemacht.
Ich hab mir das selbst von außen angesehen, die Teslas (P85D glaub ich hatten wir, oder?) waren total unspektakulär und alle haben über die Zeit gestaunt. Man hat es einfach nicht gesehen. Das wirkt niemals provozierend.
Und was die anderen neben Dir tun kann doch niemanden ernsthaft interessieren es sei denn er schaut sehr wohl drauf ob er wohl schneller war um das Ego zu befriedigen.