Die Antwort ist das
Vergütung für die Einrichtung
Für die Einrichtung eines Nutzer-Accounts auf der Plattform, Zugang zum Hubject-Testsystem und die IT-seitige
Umsetzung der Anbindung (die „Einrichtung“) berechnet Hubject dem Partner eine Vergütung in Form einer
Einmalzahlung in Höhe von
EUR 5.000,00 zzgl. Umsatzsteuer, falls eine solche anfällt.
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterzeichnung des Vertrages zur Zahlung fällig; die Leistungen
der Einrichtung erbringt Hubject nach Eingang der Zahlung.
B. Jährliche Vergütung
Für die Nutzung der Plattform und deren Leistungen hat der Partner ein
jährliches Entgelt von
EUR 1.188,00 zzgl.
Umsatzsteuer, falls eine solche anfällt, zu zahlen. Die jährliche Vergütung ist zu Beginn des jeweiligen
Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig.
C. Monatliche Vergütung
Der Partner kann die jährliche Vergütung nach vorhergehendem Abschnitt B. auch monatlich zahlen.
Die monatliche
Vergütung beträgt EUR 114,00 zzgl. Umsatzsteuer, falls eine solche anfällt. Die monatliche Vergütung ist jeweils zum
15. eines Kalendermonats zur Zahlung fällig.
D. Punktuelles Laden
Hubject erhält für die nach § 6 der Vertragsbedingungen Nutzungsvertrag CPO zu erbringenden Leistungen ein Entgelt
pro Ladepunkt einer Ladestation, die für punktuelles Laden freigeschaltet ist, in Höhe von EUR 5,00 pro Monat zuzüglich
Umsatzsteuer, falls eine solche anfällt. Bei Freischaltung einer Ladestation während eines Kalendermonats ist die
Vergütung für den gesamten Monat zu leisten. Die Zahlung ist fällig zu dem Zeitpunkt, zu dem der Partner die jeweilige
Ladestation nach § 6.3 der Vertragsbedingungen Nutzungsvertrag CPO für das punktuelle Laden freischalten lässt.
Noch einiges mehr wollen die auch - das ist das "grobe"
https://www.hubject.com/wp-content/uplo ... ng-CPO.pdf