"Die nutzbare Kapazitaet der Hochvoltbatterie betraegt bei diesem Modell 88 % der Nennkapazitaet. Oft wird die nutzbare
Kapazitaet im Fahrzeugschein in der Zeile 22 angegeben."
Unter der Annahme, dass der Bordcomputer mit der nutzbaren Kapazität rechnet, müsste ich für die Normreichweite von 160km einen Schnitt von 11,69kWh/100km angezeigt bekommen.
Die Akkugarantie bezieht sich auf 70% der nutzbaren Kapazität . 70% von 18,7kWh =13,09kWh
Wenn die Kapazität innerhalb der 8 Jahre Garantiezeit unter 13,09kWh fällt, sollte die Garantie greifen.
Selbst bei dem bisher höchsten dokumentierten Verbrauch von 20kWh/100km wären das für mich noch ausreichende 65km!
Zum Testen müsste ich also den Akku leerfahren und das Produkt aus angezeigtem Verbrauch und der zurückgelegten Strecke sollte die nutzbare Kapazität ergeben? Z.B. 100km bei einem Verbrauch von 13,1kWh/100km.
Da wären wir schon beim nächsten Problem: Was heißt leerfahren? laut Wolfsburg :
"Die Fahrt wird als beendet angesehen, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt."
Ich habe bisher einmal versucht die untere Grenze mit ein paar Runden um den Block auszuloten, aber der geringe Verbrauch im Schildkrötenmodus hat mich dann doch zum Aufgeben gezwungen.
Laut Aufzeichnungen war der Ladestand laut VCDS 10,8%. -Nach dem Volladen laut VCDS 95,6% - macht 84,8% Differenz.
Mit der Annahme, dass VCDS die Bruttokapazität in % anzeigt, waren noch ca 4% im Akku. -Also noch ca 4-6km
Das waren meine Gedanken zu dem Thema, vielleicht regt das zu einer sinnvollen Diskussion an!
Änderung nach Hinweis: Nutzbare Kapazität=18,7kWh laut VW