VW Abwrackprämie: Wie funktioniert die Verwertung?
Aufgrund zahlreicher Anfragen haben ich hier nochmal den Ablauf und die Verwertung bei VW aufgeschrieben.
Uns fehlt noch die Information, ob VW Händler ebenfalls die Fahrzeuge annehmen.
VW schreibt dies zwar, ich vermute, aber dies gilt nur für Dieselfahrzeuge von VW.
Für die Prämie, gelten aber alle Dieselfahrzeuge mit Euro 4-1, daher hier mal der gesamte Ablauf+ Wie erkenne ich welche Schadstoffklasse ich haben.
https://www.ludego.com/vw-abwrackpraemi ... erwertung/
Alle Informationen habe ich aber auch nochmal hier gepostet:
Ablauf der Verwertung:
1: Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug ein Dieselfahrzeug Euro 4 oder älter ist.
Dazu schauen Sie in Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I):
Die Schlüsselnummern: 32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70,
gelten für Fahrzeuge mit Euro 4
Die Schlüsselnummern: 30, 31, 36, 37, 42, 44–61
gelten für Fahrzeuge mit Euro 3
Die Schlüsselnummern: 25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
gelten für Fahrzeuge mit Euro 2
Die Schlüsselnummern: 01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77
gelten für Fahrzeuge mit Euro 1
Unter der Schlüsselnummer finden Sie den Treibstoff Ihres Fahrzeuges.
2: Ist ihr Fahrzeug bis zum 31.12.2017, mindestens 6 Monate auf Sie zugelassen?
Die Prämie gilt auch für Sainson und altfahrzeuge die schon länger abgemeldet sind, solange die Zeit der Zulassung in der Summe 6 Monate sind.
Ihr Fahrzeug sollten vielleicht nicht unbedingt pünktlich auf den 31.12.2017, 6 Monate auf Sie zugelassen sein, da für die Abwrackprämie das Kaufdatum entscheidend ist und Sie sehr wenig Autohäuser finden werden, die für Sie noch kurz vor Neujahr die Abwicklung durchführen werden.
Sollten Sie wirklich punktgenau für den 31.12.2017 eine Zulassung von 6 Monaten haben, würden wir natürlich versuchen Ihnen hier noch zu helfen, aber dann sollten Sie uns auch möglichst 1–2 Monate vorher Kontaktieren, damit wir alles bis zu dem Zeitpunkt vorbereiten können.
Soweit zur Qualifikation für die Abwrackprämie, kommen wir nun zum Verwertungsteil.
3: Verwertung vor oder nach der Abholung.
Dies ist entscheidend für den Kaufpreis den Sie bezahlen müssen, denn;
VW gibt Ihnen die Möglichkeit Ihren alten Diesel noch bis zu 1 Monat nach der Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges zur Verschrottung zu geben, bzw. den Nachweis über die Verschrottung zu erbringen.
Sie werden von Ihrem/unserem VW Händler einen Kaufvertrag erhalten, auf dem der Kaufpreis ohne die 7380 € im Fall des e-Golfs aufgeführt wird. Im unteren Bereich des Kaufvertrages finden Sie aber den Hinweis auf den Preis inkl. Abwrackprämie, dass dies der Preis ist, den Sie bezahlen müssen, falls Sie den Verschrottungsnachweis nicht vor der Bezahlung (1 Woche vor der Abholung) erbracht haben. VW erstattet Ihnen, anschließend die Abwrackprämie, sobald Sie den Nachweis erbracht haben
Sollten Sie den Verschrottungsnachweis vorher erbringen, müssen Sie nur den genannten Preis zahlen der im unteren Bereich aufgeführt ist.
Zusätzliche bekommen Sie aber mit dem Kaufvertrag noch einmal eine Übersicht über den Ablauf der Verschrottung.
4: Verwerter suchen.
Um für Sie den passenden Verwerter zu finden, gehen Sie auf die folgende Webseite.
https://www.altfahrzeugstelle.de/altfah ... arch.faces
Hier müssen Sie nur Ihre Region aussuchen und finden eine Liste aller Verwerter für Altfahrzeuge.
Für die kostenlose Annahme müssen Sie aber beim Reiter „Kostenlose Rücknahme der Marke:“den Hersteller Ihres Altdiesels auswählen.
Bei den anderen Verwertern gilt das Prinzip Angebot und Nachfrage, der Verwerter kann also selbst entscheiden, ob er Ihr Fahrzeug annimmt oder unter welchen Bedingungen.
Wir stehen Ihnen aber gerne bei der Suche nach einem Verwerter zur Verfügung.
Zur Information gibt es hier folgende Hinweise aus der FAQ der GESA „Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge“.
„Muss ein anerkannter Demontagebetrieb mein Altfahrzeug annehmen? … und darf er von mir eine Annahmegebühr verlangen?“
Für die anerkannten Demontagebetriebe besteht grundsätzlich keinerlei Verpflichtung, Altfahrzeuge entgegenzunehmen. Ob ein bestimmtes Altfahrzeug von einem anerkannten Betrieb angenommen wird oder nicht, liegt ausschließlich in der Entscheidung des Betriebes.
Ob die Annahme des Altfahrzeuges durch den Demontagebetrieb kostenlos oder gegen eine „Annahmegebühr“ erfolgt, liegt ebenfalls im Ermessen des Betriebes. Genauso steht es dem Demontagebetrieb natürlich frei, dem Letzthalter für das Altfahrzeug einen Geldbetrag zu zahlen. In dieser Beziehung kann es lohnend sein, mit verschiedenen anerkannten Demontagebetrieben Kontakt aufzunehmen.
„Ich habe gelesen, dass der Hersteller meines Autos dieses kostenlos zurücknehmen muss. Was muss ich tun, um mein Auto auf diesem Weg kostenlos los zu werden?“
Die Zahlung einer Annahmegebühr läßt sich umgehen: Bestimmte Demontagebetriebe nehmen Altfahrzeuge bestimmter Hersteller auf Basis einer vertraglichen Bindung mit dem Hersteller im Rahmen der sogenannten Fahrzeug-Rücknahme kostenlos an. In einem solchen Fall muss die Annahme des Altfahrzeuges in jedem Falle kostenlos erfolgen. Der jeweilige Hersteller muss darüber informieren, welche Betriebe die Fahrzeuge seiner Marken kostenlos annehmen. (Mehr Informationen zur Rücknahmepflicht der Hersteller finden Sie hier).
„… ein Hersteller hat mir jetzt eine kostenlose Rücknahmestelle genannt. Der Betrieb selbst weigert sich aber dennoch, das Fahrzeug kostenlos anzunehmen.“
In diesem Fall erfüllt der Betrieb die Verpflichtungen, die er gegenüber dem Hersteller eingegangen ist nicht (mehr). Ihnen als Letzthalter gegenüber ist aber nicht der Betrieb, sondern der Hersteller zur kostenlosen Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Weigert sich der Betrieb hartnäckig, das Fahrzeug kostenlos anzunehmen, ist Ihr Ansprechpartner zur Durchsetzung Ihres Anspruchs damit der Hersteller.
Gruß Dennis
von Ludego