luftgekuehlt hat geschrieben:Mein Smart (ganz sicher kein „Leichtfahrzeug“ wie der Twizy) hat aber auch kein Lenkradschloss, das „Zündschloss“ verriegelt den Wählhebel (P-R-N-D). Wo soll denn stehen, dass ein Lenkradschloss vorgeschrieben ist?
Gute Frage. Das hatte Lewis bei der Veranstaltung am 7. 12. behauptet. Ich habe mal versucht, dazu was zu finden, und bin auf die UN/ECE Regelung R 116 gestoßen.
Es muss nicht unbedingt ein Lenkradschloss sein, erlaubt wäre statt dessen auch eine Sperrvorrichtung, die auf die Gangschaltung, die Kraftübertragung oder Bremsen wirkt.
Die Regelungen zum Lenkradschloss wirken tatsächlich so, als ob da ohne traditionelles Lenkrad nichts zu machen wäre (ohne das jetzt ganz genau überprüft zu haben).
Gangschaltung fällt weg.
Kraftübertragung müsste eine Blockade zwischen Motor und Achse/Rad sein. Geht nicht bei Nabenmotoren.
Bliebe die Bremse. Für mich als Laie ist Schwer zu sagen, wie praktikabel die Vorschriften da sind. Sie sehen unter anderem vor, dass nur zum Aktivieren und zum Lösen der Sperre eine Kraft aufgewendet werden darf, konkret: „Eine Fremdkraftunterstützung ist nur zum Verriegeln und/oder Entriegeln der Schutzeinrichtung gegen unbefugte Benutzung zulässig. Die Einrichtung muss durch geeignete Mittel, die keine Energieversorgung benötigen, in ihrer Betriebsstellung gehalten werden.“ Stelle ich mir bei einer Bremse etwas schwierig vor, deren unbeeinflusster Zustand ja immer offen sein muss. Ob diese Variante überhaupt irgendein Autohersteller einsetzt? Aber wie gesagt, keine Ahnung, vielleicht ist das auch ganz einfach – dann wäre diese Aussage von Lewis etwas seltsam.
Wie auch immer, auf jeden Fall bleibt die Aussage richtig, dass man in L7e so manches tun kann, was man in M1 nicht kann.