enabler hat geschrieben:RasiK22 hat geschrieben:Nur leider bei uns in Österreich nicht, denn nach Definition sind bei uns Ladesäulen Betreiber
keine Energielieferanten sondern Dienstleister und als solche nicht dem Eichrecht unterlegen. Klingt blöd ist aber so!
Bist Du Dir sicher, dass das blöd ist? Wären sie verpflichtend Energielieferanten, wäre eine Lizenz gemäß österr. ElWOG Voraussetzung. Das hiesse, nur EVUs (nach ElWOG) dürften Ladedienstleistungen verrechnen. Also kein Hotel, Restaurant, Einkaufszentrum, "Würstelstand", Arbeitgeber, oder sonstiger Dienstleister.
Mag vielleicht dem EVU gefallen, der Sache ist dann aber kein Dienst geleistet.
Diese, deine Antwort irritiert mich. Daher Frage ich nach, gilt diese Antwort für Österreich? Schließt das aus, das Dienstleister dennoch nach kWh abrechnen dürfen? Warum greift bei uns das Eichrecht nicht, in Deutschland hingegen schon?. Es muss doch für den Kunden möglich sein, egal welche Leistung erbracht wird, auch für sein Geld was zu bekommen.
Ich hatte gestern erst ein Erlebnis, Gott sei Dank an einer Ladesäule, die die Energie derzeit noch gratis abgibt, welches das Problem wiederum klar verdeutlicht. Als ich meine ZOE verlassen habe hat sie geladen. Aus mir derzeit noch unklarem Grund, wurde aber der Ladevorgang kurz danach abgebrochen. Als ich nach der prognostizierten Zeit (3 Std.) zurück kam, merkte ich dies. Würde die Säule nun kostenpflichtig sein, müsste ich 3 Std. bezahlen, obwohl ich keine Gegenleistung dafür erhalten habe. Stell dir vor du fährst mit deinem Verbrenner an die Tankstelle, beginnst zu Tanken und musst villeicht mal auf die Toilette. In der Zwischenzeit schnappt die Säule ab, weil irgend etwas nicht stimmt. Musst du jetzt desswegen die Zeit, wo kein Kraftstoff geflossen ist auch bezahlen? Jetzt kommt sicher das Argument, das ein PKW ja nur ein paar Minuten dort steht, dann denke dir du hättest einen dicken Brummi mit mehreren 100 lt Diesel. Die tanken auch schon mal 30 Minuten.
Zu guter Letzt nenne ich Tesla, wo all das funktioniert. Es wird, wenn man nicht zu den glücklichen gehört, wo die Energie gratis ist, nach kWh abgerechnet, mann erfährt während der Ladung wenn was nicht stimmt oder diese beendet wird, man wird darauf hingewiesen den Ladeplatz wiederfrei zu machen und es wird angekündigt, dass nach der Ladung eine Zeitgebühr verrechnet wird. Das ist transparent und kundenfreundlich.
Seit 02/2018 Renault ZOE R90 mit 41 kWh, zusätzlich seit 11/2018 Nissan e-NV200 40-kWh
...wir benötigen viel mehr öffentliche Ladepunkte, aber ohne Zeittarif, sondern mit kWh genauer Abrechnung.