Nö. Wie kommst auf die Idee?UliZE40 hat geschrieben:Eichrecht.
Nö. Wie kommst auf die Idee?UliZE40 hat geschrieben:Eichrecht.
Oje, muss jetzt das arme Eichrecht für jede Argumentation herhalten?UliZE40 hat geschrieben:Das ist kein Wunschkonzert sondern einfaches geltendes Recht. Frage gerne mal bei deinem zuständigen Eichamt nach wenn du nicht selber suchen und lesen willst. Die können dir das bei Bedarf auch nochmal ganz genau mit den Messgrößen erklären.
OK ich bin gerne bereit zu diskutieren. Natürlich ist dein Argument gerechtfertigt, aber ebenso sind die Argumente von UliZE40 auch nicht von der Hand zu weisen.enabler hat geschrieben:Na, dann mach es Dir doch leicht: die Betreiber haben das alle schon gemacht: 0E kWh-Tarif + zusätzliche Zeitkomponente. Die Energie ist bei einer normal genutzten Station auch das günstigste in der Kostenaufstellung.RasiK22 hat geschrieben:Diesen Schwachsinn hört man in der Regel nur von Betreibern. Es wäre ein Leichtes, neben den kWh Tarif auch zusätzlich eine Zeitkomponente einzuführen!
Nunmal im Ernst: hier wird durchgehend gegen den Zeittarif argumentiert, indem die verschiedenen Ladesysteme und -geschwindigkeiten der Batteriemanagement-Systeme ins Feld geführt werden. Nun meine Frage: der Ladestationsbetreiber stellt eine Ladestation mit 22kW Ladeleistung zur Verfügung. Der Nutzer weiß das im Vorfeld. Was kann nun der Betreiber dafür, dass die Ladestation über die Dauer von sechs Stunden von einem Auto "genutzt" wird, welches mit der Ladeleistung eines Akkuschraubers lädt?
Fakt ist: Das Auto/der Autobesitzer hat eine Ladestation exklusiv über mehrere Stunden zur Verfügung, egal ob er lädt oder nicht (bei der Bowlingbahn zahle ich auch nicht pro umgelegte Kegel sondern pro Zeit der exklusiven Nutzung der Bahn). Und diese exklusive Nutzung hat einen Geldwert.
Nur leider bei uns in Österreich nicht, denn nach Definition sind bei uns Ladesäulen Betreiber keine Energielieferanten sondern Dienstleister und als solche nicht dem Eichrecht unterlegen. Klingt blöd ist aber so!UliZE40 hat geschrieben:Eben, im Grunde geht es beim Eichrecht ja genau darum was alle Kunden einfach erwarten: Eindeutige, nachvollziehbare und korrekte Angaben um letztendlich Angebote/Preise vergleichen zu können. Das Eichrecht ist daher voll auf unserer Seite.
Denn auch bei einem Zeittarif würde man anhand der Angaben erwarten, dass nach einer Zeit x eine genau definierte Menge des Produkts Energie geflossen ist bzw. fließen hätte können.
Ein CCS-Combo2-Kunde erwartet eben dass an einer „50kW-Schnellladesäule“ die nach Zeit abgerechnet wird nach 30,0000000 Minuten 25,0000 kWh fließen können. - Und nicht nur 1,8 kWh weil der Betreiber vielleicht anderweitig Strom teurer verkaufen konnte, der Netzanschluss zu schwach ist, ein Gleichrichter defekt ist oder weil die Sonne gerade nicht schien.
Das ist so nicht ganz richtig. Werden Zähler in Österreich zur Verrechnung verwendet, müssen sie geeicht sein, das ist meiner Meinung nach auch der Grund, warum nach Zeit abgerechnet wird, um diese zyklischen Kosten zu vermeiden.RasiK22 hat geschrieben: Nur leider bei uns in Österreich nicht, denn nach Definition sind bei uns Ladesäulen Betreiber keine Energielieferanten sondern Dienstleister und als solche nicht dem Eichrecht unterlegen. Klingt blöd ist aber so!
Nun ich bin auch nicht vom Fach, diskutiere nur seit einem Jahr mit verschiedensten Behörden und Instutitionen herum. Ich gehe davon aus, dass die geeichte Zähler haben, denn irgendwie müssen die ja auch den Strom an den Liferanten bezahlen. Nur geben die eben das nicht transparent weiter, warum auch sind ja nur Dienstleister und verkaufen den Endkunden eine Sache. So lässt es sich ganz leicht abzocken..., oder?anibager hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. Werden Zähler in Österreich zur Verrechnung verwendet, müssen sie geeicht sein, das ist meiner Meinung nach auch der Grund, warum nach Zeit abgerechnet wird, um diese zyklischen Kosten zu vermeiden.RasiK22 hat geschrieben: Nur leider bei uns in Österreich nicht, denn nach Definition sind bei uns Ladesäulen Betreiber keine Energielieferanten sondern Dienstleister und als solche nicht dem Eichrecht unterlegen. Klingt blöd ist aber so!
Wie in Österreich Ladestellenbetreiber gesetzlich abrechnen müssen, weiss ich mangels Wissen der Vorschriftenlage nicht.
LG
Gerhard
Der Zähler für die Abrechnung der Energie für den Ladestrombetreiber sitzt woanders, nämlich am Übergabepunkt(da kann jetzt ein Ladepunkt, oder mehrere sitzen), als der Zähler für den Ladekunden.RasiK22 hat geschrieben: Nun ich bin auch nicht vom Fach, diskutiere nur seit einem Jahr mit verschiedensten Behörden und Instutitionen herum. Ich gehe davon aus, dass die geeichte Zähler haben, denn irgendwie müssen die ja auch den Strom an den Liferanten bezahlen. Nur geben die eben das nicht transparent weiter, warum auch sind ja nur Dienstleister und verkaufen den Endkunden eine Sache. So lässt es sich ganz leicht abzocken..., oder?