ja, das solltest Du deklarieren:
. Nur sollten Sie diesen Makel dem späteren Käufer auf keinen Fall verschweigen, um der damit verbundenen Wertminderung entgehen zu wollen. Das wäre eine arglistige Täuschung und letztendlich alles andere als ein gutes Geschäft: Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt und der Käufer hat das Recht auf Rückerstattung des Kaufvertrages.
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Doch wie ist es mit Unfällen, deren Ausgang nicht so eindeutig ist, wie bei dem eingangs beschriebenen Beispiel? Beschränkt sich der Heckschaden bei einem Auffahrunfall lediglich auf eine zerkratzte, ausgehakte Stoßstange, die leicht wieder gerichtet und eingesetzt werden kann, ist das Fahrzeug kein Unfallwagen – wohl aber, wenn sie so stark beschädigt ist, dass die Stange ausgetauscht werden muss.
Quelle:https://autoverwertung-blechmann.de/rat ... fallwagen/