CyberChris hat geschrieben:einfallzel hat geschrieben:Einen Starter hat er.
Zumindest beim A3 e-tron ist damit Starten bei leerer HV-Batterie kein Problem, solange die 12V-Batterie noch genügend Saft hat. Anderenfalls ist lt. Handbuch S. 130 auch Starthilfe (passiv!) möglich und das mit 12V von einem anderen Fahrzeug (Verbrenner), nicht an der Ladestation.
Hast Du da eine Quelle? Dann zeig mal wo der Starter beim A3 sein soll, dann würde er sich nämlich vom GTE unterscheiden. Die 12V Starthilfe bezieht sich nur darauf das die 12V Bordelektronik wieder so viel Spannung hat das die HV Batterie freigegeben werden kann um dann mit dem eMotor den Verbrenner zu starten.
Grüße,
Christian
Wenn er wirklich einen zusätzlichen 12V-Starter hätte, dann sollte das 12V-System stark genug sein, um auch einem Fremdfahrzeug Starthilfe zu geben. Laut Handbuch ist das aber ausdrücklich ausgeschlossen. Daher vermute ich wie Christian, dass die Starthilfe nur die Steuergeräte belebt und sonst nichts. Im Widerspruch dazu steht jedoch der Hinweis auf Seite 260 der GTE-Betriebsanleitung, dass das Starthilfekabel mindestens 25 mm2 haben muss. Das wäre für die Versorgung der Steuergeräte wohl kaum nötig. Oder war dieser Hinweis nur ein Überbleibsel aus der Anleitung der nicht-GTE-Modelle?
Im Zusammenhang mit der 12V-Batterie hätte ich noch einige Fragen:
In der Anleitung steht sehr häufig die Warnung, diese Batterie könne unabsichtlich entladen werden. Eigentlich hatte ich verstanden, sie würde bei Bedarf über einen Spannungswandler aus der HV-Batterie nachgeladen. Gilt dies nur unter Einschränkungen?
Und wie groß (Ah) ist diese Batterie überhaupt? Kann man ihre Spannung direkt an einer 12V-Steckdose prüfen? Laut Seite 213 der Anleitung darf man sie nicht über diese Steckdosen laden, nicht mal mit einem mickrigen Solarpanel. Gut, vielleicht liegt da eine Abschalteinheit dazwischen, die keinen Rückstrom zuläßt. Aber darf man sie dann im Notfall über die Starthilfepunkte laden?