West-Ost hat geschrieben:Im Kalenderjahr 2019 muss es bei VW PKW zudem leider an vier (anstelle von zwei) Terminen zu Modellpflegemaßnahmen kommen (KW 11, 27, 36 und 48). Dies hat allerdings hauptsächlich mit der Einführung und "Scharfschaltung" des WLTP-Messverfahrens zu tun (...)
WLTP wird doch schon nächstes Jahr scharfgeschaltet, war also Kalenderjahr 2018 gemeint? Oder geht es um die RDE-Grenzwerte, die ab 2019 sukzessive für alle Neufahrzeuge gelten? Da könnte ich mir gut vorstellen, dass einige Motoren die RDE-Einführung nicht überleben werden...
Zur möglichen e-Golf Änderung: wie wurde es von VW denn in der Vergangenheit gehandhabt, wenn zu einem Modelljahreswechsel signifikante Änderungen durchgeführt wurden? Bekommen die Besteller des alten Modelljahres immer genau das, was sie bestellt haben, auch wenn das Fahrzeug zeitlich nach dem Modelljahreswechsel produziert wird?
Dass sich Kleinigkeiten wie Schubladen unter den Sitzen ändern können, ist ja klar. Aber wenn ich z.B. einen 100 kW Diesel bestelle, den VW zum Wechsel auf 110 kW anhebt, wie läuft das dann? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass VW hier ein kostenloses Upgrade spendiert. Oder gab es solche Fälle schon?