harlem24 hat geschrieben:@R240Pe
Diese Ladesäule ist keine Schnellladesäule. Von daher muß auch nichts freigemacht werden.
Bei einem Schnelllader, der analog zu Deiner Zapfsäule verwendet wird, stimme ich Dir zu.
Die Location ist eben ein Ort, den man ähnlich wie ein Kino nicht so einfach verlassen kann, von daher Desti- und kein Druchfahrtslader.
Für 90 % aller ZOE-Fahrer ist eine 22 kW-Ladesäule die schnellste Lademöglichkeit, die es für sie gibt.
Die Schlussfolgerung "Diese Ladesäule ist keine Schnellladesäule" ist somit z.B. für ZOE-Fahrer eine Zumutung!
- (mag für TESLA-Faher mit Ladeleistungen von 95 kW keine Schnellladesäule sein).
Daher ist jeder ZOE-Fahrer gezwungen, die Säulen mit Ladeleistungen von 22 kW "analog zu meiner Zapfsäule" für seine Fahrten als "Schnellademöglichkeit" einzuplanen.
Diejenigen, die für ihre Fahrzeuge mit 43 kW - oder hohe DC-Ladeleistungen an der selben Säule nutzen wollen, regen sich ja bereits auf, wenn ein "nur" mit 22 kW ladender ZOE ihre Schnellladesäule für ganz reguläre Ladedauern "blockiert".
Ich habe von "öffentlichen" Ladesäulen geschrieben. Es geht aus der Frage nicht hervor, wo die genannte Säule steht, wem diese Ladesäule gehört und wer die Verfügungsgewalt über die Säule hat.
Wenn das Thermalbad eine eigene Säule im Parkdeck als Dienstleistung für die eigenen Besucher aufgestellt hat, dann ist es auch Ansprechpartner für Probleme mit der Säule und der Frage hinsichtlich der Ladedauer - dann kann es möglicherweise auch ein "Destilader" sein. Wie die das dann mit dem (vorübergehenden) Verlassen des Bades regeln (oder nicht) ist deren Verantwortung überlassen.
Wenn ein anderer sein EV-Fahrer die Situation kennt und das Thermalbad auch ihm das Laden nicht ermöglicht (kann/will), wird dieser wohl das erste - und letzte - Mal dort im Bad gewesen sein.
Wenn es sich um eine (vielleicht noch mit öffentlichen Mitteln geförderte) öffentliche Säule handelt, wurde diese aufgestellt um das öffentliche Laden mit den zur Verfügung gestellten Ladeleistungen zu ermöglichen. Wer das verhindert, behindert andere EVs diese Säule zweckbestimmt zu nutzen und sollte für nichtladend-blockieren zumindest kräftig zur Kasse gebeten werden.
Andersartige Überlegungen muss man sich mal so richtig vor Augen halten:
Ich besuche mit einer Tageskarte (Weihnachtsgeschenk von Oma) von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr die Therme in Erding (oder anderswo) und stelle mein EV um 09:45 Uhr (+Fußweg!) an der in unmittelbarer Nähe gelegenen öffentlichen 22 kW-Ladesäule in Erding/Stadt ab, komme um 23:15 Uhr wieder zurück und fahre mit meinem vollgeladenen Auto nach Hause ...
Begründung: nur weil ich das Bad besucht habe, wird die nächstgelegene Ladesäule ein Destilader und ich darf diese den ganzen Tag blockieren?