Beachte bitte wie der Satz weiter geht:heitzer75 hat geschrieben: "Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat"
"muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weitergegeben wird."
Einfacher:
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist muss bei der Zulassung ...
Wenn das Fahrzeug nicht mehr als 6000km zurückgelegt hat muss bei der Zulassung...
Bitte frage bei deinem zuständigen Finanzamt nach! Ein Anruf sollte Dir die Info wert sein.