Alex1 hat geschrieben:Ich hatte mal hier einen Post gelesen, dass der Poster bei der Polizei anmerkte, er hätte da Videoaufnahmen. Die wollten die dann aber sowas von sofort sehen
So etwas würde ich vor Ort nicht erwähnen.
1. Sollten die Beamten auf Herausgabe des Chip bestehen ist er weg. Wenn sie ihn sogar noch verbummeln, ist ja winzig, komplett weg, deine Beweise total futsch !
2. Die Aufnahmen würde ich mir zu Hause erst mal angucken (ggf. mit Anwalt) und kopieren. Wenn auf den Aufnahmen für mich NICHTS Nachteiliges zu sehen ist, DANN bekommt die Polizei/Staatsanwaltschaft eine CD, etc.
3. Am Unfallort sagt man eh nur seinen Namen und zeigt die Papiere. Wer bei klarem Verstand ist macht NULL Angaben.
(Schließlich steht man unter Schock - ausdrücklich erwähnen ! )
Für die Hergangsschilderung gibt es Anwälte. Ohne die wird eh kaum noch bezahlt.
Gruß, Heiko