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Interessant - aber noch nicht rechtskräftig.Noritz hat geschrieben:erlaubt die Aufzeichnung einer privaten Dash Cam
Weiteres Argument "Ich verwende sie nur als Spurhalte- und Abstandsassistent" (wenn sie diese Funktionen besitzt).novalek hat geschrieben: Dann das ArgumentenPaar - die CAM schaltet sich bei Kollisionen ein oder auf dem Parkplatz bei Stößen.
Die CAM-Bilder lesen und programmieren kann ich nur zu Hause.
Sehr schön! Wurde auch Zeit, dass das "legalisiert" wurdeNoritz hat geschrieben:Auch wenn's leicht off-topic ist, passt aber als Info gut hierhin:
Ein Oberlandesgericht erlaubt die Aufzeichnung einer privaten Dash Cam als Beweismittel.
Begründung: "Im öffentlichen Raum muss jeder damit rechnen, gefilmt und fotografiert zu werden."
Gut so.
http://www.sueddeutsche.de/auto/verkehr ... -1.3591600
Das sehe ich ganz anders. In Deutschland ist das Filmen der Strecke nicht verboten (, in Österreich - so viel ich weiß- schon.)Rudi L hat geschrieben:@Noritz, ist aber grenzwertig und nicht generell erlaubt, was auch richtig ist. Sonst wird Blockwarten wie "Knöllchen Horst" aus dem Harz Vorschub geleistet.
Meiner Meinung nach hat keiner den anderen zu filmen wenn derjenige dem anderen nichts antun will. Prophylaktisches filmen auf Verdacht ist daher nach wie vor untersagt, was richtig ist und Gerichte auch so bestätigt haben.
Nein, eigentlich nicht. Das ist "Zugänglichmachung an Dritte" und somit eine Veröffentlichung.Noritz hat geschrieben:Ich darf die Aufnahmen aber meinen Anwalt geben, was oft schon reicht, um die Gegenseite zur Einsicht zu bringen.