Dann will ich mal versuchen Licht ins Dunkel zu bringen.bm3 hat geschrieben:Ich verstehs auch noch nicht, er hat brav die Miete 3 Jahre lang gezahlt für den Akku und zahlte jetzt noch den Neupreis für den Akku den er 2014 schon bezahlen hätte können ? Und jetzt sagt er , er hat ein Geschäft gemacht ? Wer erklärt mir das nochmal genauer ? Normalerweise sollte man doch, über den Daumen gepeilt, von einer Wertminderung von etwa 10% / pro Jahr schon ausgehen für einen gebrauchten Akku ?
1. Den Akku habe ich nicht früher gekauft, weil mein Händler meinte einen E Smart mit Kaufakku Inzahlung zugeben sei
ungleich schwerer wegen der Garantie die der Händler geben muß als ein gemieteter Akku.
Als die Daten des Neuen bekannt waren kam ein Neukauf wie geschrieben nicht mehr in Frage
2. Ja, ich habe eine Menge Gutschriften erhalten so um die € 1000,00 warum und wieso habe ich nicht hinterfragt was zählt
ich der Kontostand.
3. Da die Kosten für meinen Smart Mwst Abzugsberechtigt sind habe ich die Mwst. komplett abziehen können. Was den Kauf
nochmals erleichtert bzw. lukrativer macht.
4. Die Absicht das Auto bis zur Verschrottung zu fahren, macht es aus Steuerliche Sicht nochmal interessant.
Da ich vom Restwert keinen evtl. Gewinn ( z.B. wenn nach 6 Jahren der Abschreibungswert 0 ist) und keine Mwst. abführen
muß.
Ich hoffe ich konnte mit diesen Ausführungen helfen.
Schöne sonnige Pfingsten noch