Bei PHEV sollten folgende mindestvorausetzungen gelten.
Reichweite el. min. reichweite Verbrenner /2 nach NEFZ
Leistung eAntrieb > Leistung Verbrenner
Das halte ich für falsch und zwar darum:eDEVIL hat geschrieben:Bei PHEV sollten folgende mindestvorausetzungen gelten.
Reichweite el. min. reichweite Verbrenner /2 nach NEFZ
Leistung eAntrieb > Leistung Verbrenner
Extreme Ausnahme.sensai hat geschrieben:Ein Jahr und später hat er zugegeben, dass er sein Auto nur einmal aufgeladen hat. Und zwar, bei der
Fahrzeugübergabe beim Händler......
Woher soll man denn sonst einwandfrei erkennen das es sich um ein E-Fahrzeug handelt?Warum in Deutschland selbst ein Tesla ohne E-Kennzeichen an der Ladesaeule eine Strafe bekommt ist nicht mit Logik zu erklaeren.
Am verbundenen Typ2 stecker und dem aktiven ladevorgang?150kW hat geschrieben:Woher soll man denn sonst einwandfrei erkennen das es sich um ein E-Fahrzeug handelt?Warum in Deutschland selbst ein Tesla ohne E-Kennzeichen an der Ladesaeule eine Strafe bekommt ist nicht mit Logik zu erklaeren.
Wenn ich mit einem downgesizten Benzinmotor über eine deutsche Autobahn fahre und das Auto idealerweise noch mit mehreren Personen besetzt ist, hat das mit massiver Umweltverschmutzung nichts zu tun. Genau dann ist ein moderner Verbrenner sogar recht effizient.eDEVIL hat geschrieben: @zoppotrump MAssive Umweltvershcmutzung wird dem Nutzer von Stinkern viel zu leicht gemacht.