marxx hat geschrieben:
Falls der Gesetzgeber mit dem gängigen Zahlungssytem EC oder Kreditkarte meint und nicht RFID Roamingkarte, dann ist aus meiner Sicht der Ladepunktbetreiber zum Einhalten der Möglichkeit des barrierefreien Ladens verpflichtet den Preis auszuzeichnen.
Und das wird ja bereits jetzt angeboten: ein Intercharge Direct-Sticker mit QR-Code auf die Box. Der Kunde scannt den Code und kommt auf eine (plattformunabhängige) mobile Webseite, welche ihm vor Ort den Preis an diesem Ladepunkt anzeigt. Dort kann er dann mit Kreditkarte oder Paypal zahlen.
Ähnliche Möglichkeiten bieten Ladenetz.de oder manche Backend-Anbieter an.
Somit keine zusätzlichen einmaligen oder laufenden Hardware-Kosten, welche wiederum den Betrieb der Station verteuern würde.
AndiH hat geschrieben:So wie die DC Lader von z.B. ABB heute schon. Zusätzlich ein Kartenzahlungs Terminal und auf dem Bildschirm wird meist ein Pauschalbetrag für Zahlungskarten angezeigt.
Nö. Diese Terminals rentieren sich ja nicht einmal bei den Schnellladern.