Hachtl hat geschrieben:In einer unscheinbaren Pressemitteilung hat der VDE ...
Die neue TAR Niederspannung liegt nun zu öffentlichen Stellungnahme aus, und ich kann nur jedem empfehlen von seinem Recht gebrauch zu machen. Ich habe den Entwurf, der hier
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/t ... -ar-n-4100 heruntergeladen werden kann kurz überflogen und werde folgende Änderungsvorschläge einbringen:
Zeile 504+505 ersatzlos streichen.
Zeile 904 erster Satz streichen.
...
Ich möchte mal an das Thema hier erinnern, es ging dem Hachtl um Eingaben zum Entwurf der TAR-N-4100, die für uns Elektro-Freunde manigfaltige Auswirkungen haben können.
Einerseits stellen sinnvolle TAR sicher, dass das Stromnetz in Deutschland weiterhin so sicher und zuverlässig bleibt, wie es in den letzten Jahren und Jahrzehnten gewesen ist. Das ist ein Nutzen für die Netzbetreiber, aber auch für die Netznutzer. Da sind Regelungen und ggf. auch Begrenzungen wichtig und sinnvoll.
Andererseits sind TAR aber auch ein Instrument zur Gängelung der Kunden, zu Bindung an teure Installationen und Installateure, zur Verhinderung von technischem und gesellschaftlichem Fortschritt. Davon ist immer wieder auch Gebrauch gemacht worden, nicht zuletzt z.B. mit einigen Aspekten der technischen Regulierung von Stromeinspeisungen durch EE-Anlagen.
Aus meiner Sicht ist eine Regulierung oberhalb von 11 kW mit Blick auf die Ortsnetze durchaus sinnvoll. Im Gegensatz zu Wärmepumpen neigen Elektroautos nicht zu häufigen An- und Abschaltvorgängen, zumindest solange kein Lastmanagement eingesetzt wird. Aber sie neigen zu schlagartigen Netzbe- und Entlastungen beim Ein- und Ausschalten. Da gibt es keinen Sanftanlauf. Auch lässt sich Stand heute bei den meisten E-Autos die Ladelast nicht steuern. Hier wären mit Blick auf die Fahrzeughersteller durchaus Vorgaben sinnvoll, die z.B. in den Zeilen 1406 bis 1430 beschrieben sind, allerdings noch überaus nebulös. Mit Bezug auf die Blindleistung ist hier z.B. geregelt, dass bei Strombezug eines Elektroautos ein Cos phi (induktiv) bei Nennlast von 0,95 einzuhalten ist, unterhalb der Nennlast ist ein Cos phi (induktiv) von 0,9 bis 1,0 einzuhalten (ich sage nur "ZOE"). Außerdem spricht man hier schon eine Blindleistungsregelstrategie an, die ein Netzbetreiber vorgeben könnte. Es werden für E-Autos die selben Regeln gelten, wie für Wechselrichter der PV-Anlagen.
Für mich ist es weiterhin merkwürdig, wie sich Fahrzeughersteller mühelos über die TAR bezüglich der Schieflast (Asymmetrie der Netzbelastung) hinwegsetzen. In den TAR ist eine Schieflast bis 4,6 kVA gegenüber den anderen Außenleitern erlaubt, vor allem deutsche Hersteller ignorieren das souverän.
Ich werde die Anregungen von Hachtl auch einreichen und dazu noch vorschlagen auch die Zeilen 1314 bis 1321 zu streichen, da hiermit der Betrieb von Speichern sowohl als Netz-, wie auch als Erzeugungsspeicher untersagt wird. Solche Regelungen wären ggf. sinnvoll im EEG untergebracht, haben aber in der TAR nichts zu suchen.
Ich würde mir weitere fachliche Stellungnahmen oder Fragestellungen hier wünschen, anstelle von Ausführungen, ob wohl ein NRGkick am Netz erlaubt ist oder nicht.